Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall - vielleicht kann mir jmd helfen, wie ich dies abrechne:
- laut Arbeitsvertrag steht einem neuen Mitarbeiter ein Firmenwagen ab 01.09. zu, er ist im Außendienst tätig, Privatnutzung erlaubt
- die Auslieferung des Wagens verzögert sich
- im Monat September nutzt der MA sein eigenes Auto für dienstliche Fahrten und bekommt eine Kilometerpauschale von € 0,30
- vom 01. bis 20.10.2013 bekommt er einen Ersatz-Firmenwagen zur Verfügung gestellt, den er aber aus verschiedenen Gründen nicht privat nutzt (nutzen möchte) - BLP € 35.000
- ab 21.10. bekommt er seinen vorgesehenen Firmenwagen - BLP € 30.000
Ich würde wie folgt vorgehen:
- September: keine Abrecnung des Firmenwagens - steuerfreie Erstattung des Pauschbetrags
- Oktober: Abrechnung Privatnutzung 1% des überwiegend genutzen Fahrzeugs, also BLP € 35.000
Ist das so korrekt - muss ich sonst noch etwas beachten?
Vielen Dank!!!!
ich habe folgenden Fall - vielleicht kann mir jmd helfen, wie ich dies abrechne:
- laut Arbeitsvertrag steht einem neuen Mitarbeiter ein Firmenwagen ab 01.09. zu, er ist im Außendienst tätig, Privatnutzung erlaubt
- die Auslieferung des Wagens verzögert sich
- im Monat September nutzt der MA sein eigenes Auto für dienstliche Fahrten und bekommt eine Kilometerpauschale von € 0,30
- vom 01. bis 20.10.2013 bekommt er einen Ersatz-Firmenwagen zur Verfügung gestellt, den er aber aus verschiedenen Gründen nicht privat nutzt (nutzen möchte) - BLP € 35.000
- ab 21.10. bekommt er seinen vorgesehenen Firmenwagen - BLP € 30.000
Ich würde wie folgt vorgehen:
- September: keine Abrecnung des Firmenwagens - steuerfreie Erstattung des Pauschbetrags
- Oktober: Abrechnung Privatnutzung 1% des überwiegend genutzen Fahrzeugs, also BLP € 35.000
Ist das so korrekt - muss ich sonst noch etwas beachten?
Vielen Dank!!!!