Heute eine sehr spezielle Frage:
Wie setze ich folgenden Fall in der Realität um?
Arbeitnehmer wohnhaft in Österreich, Arbeitgeber in Deutschland. Der Arbeitnehmer arbeitet im Homeoffice von Österreich aus - somit ist das Sozialversicherungsrecht in Österreich anzuwenden
"Die Bewertung, welcher Ort bei Homeoffice-Arbeitsplätzen als Beschäftigungsort gilt, ist – entsprechend der Vorgaben des § 9 SGB IV – grundsätzlich danach auszurichten, wo die Beschäftigung überwiegend ausgeübt wird."
Steuerpflicht ist beschränkt, es sei denn, der AN beantragt die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht
Aber: wie setze ich eine österreichische Sozialversicherung in meinem Gehaltsprogramm (Datev Lohn und Gehalt) um?
Falls ihr weitere Angaben braucht - immer fragen! Ansonsten freue ich mich über euer Schwarmwissen und hoffe, dass jemand von euch dieses Problem bereits erfolgreich gelöst hat
Grüße
Meli