U1 Erstattung Krankenkasse - Stundenlohn, Firmenwagen zur Privatnutzung etc.

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U1 Erstattung Krankenkasse - Stundenlohn, Firmenwagen zur Privatnutzung etc., Widerspruch mit Krankenkasse
Wir rechnen nachträglich mit der Krankenkasse ab. Also, wenn der Arbeitnehmer vom 6.bis 10.Januar erkrankt ist, warten wir auf die Abrechnung vom Januar (Mitarbeiter erhalten Ende des Monats ihr Geld).

Um konkrete (fiktive) Zahlen zu nehmen:

Mitarbeiter (40Std./Woche/8Std. täglich/Mo-Fr.) erhält 15 €/Std.

Er erkrankt eine Woche: Er erhält von der Firma 600€ Lohn gemäß LFZG.
Zudem ist er noch eine Woche im Urlaub: Berechnung Durchschnitt von 3 Monaten inkl. der Überstundenvergütung inkl. Prämie erhält er dafür: 700€
Im Januar bleiben ihm 64Std. reguläre Arbeitszeit + Überstunden.
Der Fahrer erhält eine monatliche Prämie i.H.v. 200€.
Er fährt privat einen Dienstwagen (1% Regelung): 100€, Fahrten Wohnung Arbeit: 30€

Jetzt der Fall:

Die Krankenkasse sagt, wir erhalten von den 600€- 70%: Also 420€

Der Steuerberater, der mit Datev arbeitet, nimmt diese Zahlen:

Die 600€ und jeweils 5/31 von den anderen Beträgen(Lohnfortzahlung, Urlaubsentgelt, Prämie, Privatfahrten, Fahrten Wohnung Arbeit). Aus der Summe 70 %.

Welcher Ansatz ist der korrekte?

Die Logik der Krankenkasse ist, dass der Mitarbeiter während seiner Krankheit nicht zur Arbeit gefahren ist und somit kein anteiliges Fahrgeld erhalten kann. Diese Begründung wurde auch bei den anderen Positionen angebracht.

Zur Zeit haben wir abgerechnet, wie es die Krankenkasse es "vorschreibt".

Werden VL Beträge auch berücksichtigt?

----

Im Internet habe ich gelesen, dass der Brutolohn ausschlaggebend ist. Also hätte demnach der Steuerberater recht.

Bei einer anderen Krankenkasse habe ich nachgefragt: Da wurden keine Informationen über Mitarbeiter gefunden, die einen Stundenlohn erhalten.

Ich bitte um Hilfe.
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