Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht, Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift die es verbiete eine Rechnungswesensoftware zu nutzen in Deutschland die nicht dem deutschen Recht entspricht:

O-Ton von dem Softwareanbieter:

ist ein führender Anbieter von Informationstechnologie in der Tschechischen Republik und der Slowakei. Es bietet auch Lösungen, die auf die gesetzlichen Bedingungen in Ungarn und Polen zugeschnitten sind.

Bitte um Eure Hilfe und Meinung.

Vielen Dank.
Hallo,

also ich würde das nicht machen - da ist mir der Anpassungsbedarf an deutsche Vorschriften viel zu hoch. Denke nur einmal an die per Elster abzugebenden Formulare wie UStVA, EÜR bzw. E-Bilanz, Steuererklärungen etc. Allein die Zuordnung der Konten zu diesen Formualaren nimmt dir viel Zeit. Dazu kommt dann noch, dass der Kontenrahmen sicher nicht den deutschen Gepflogenheiten entspricht und entsprechend angepasst werden muss einschließlich regelmäßiger Akrualisierungen etc.

Neu zu beachten wären auch die Vorschriften der DSGVO - gelten zwar auch in Tschechien un der der Slowakei, ich weiß aber nicht, ob dies in dem Programm schon umgesetzt ist. Weiter wäre bei Arbeitnehmern zu beachten, dass zwingend das deutsche Elstam-Verfahren eingesetzt werden muss und alle Vorschriften des Einkommen-/Lohnsteuergesetzes und der Sozialgesetze beachtet werden müssen.

Das alles spricht für mich gegen den Einsatz dieses Programms in Deutschland.
Sehe ich genau so.

Aber gibt es da irgend einen Paragraphen oder Gesetz denn man zittieren könnte, oder zumindest der Geschäftsleitung vorlegen könnte?

Wenn ich dies argumentiere es gibt Anpassungsschwierigkeiten etc. dann bekommt man wahrscheinlich die Antwort "Da müssen Sie halt
aufpassen oder allles anpassen!" Aber ich bin kein Programmierer aus der IT.
Das klingt nach einem super Arbeitgeber  :(

Sag folgendes : "Der zeitliche und finanzielle Aufwand zur Vorbereitung der Software würde die Kosten die man einspart übertreffen"
Zumal Software hier GoBD konform sein muss, was ich bei osteuropäischer Software nicht vermute
Verstehe die Thematik nicht. Wie wäre es damit, sich erstmal mit der Software auseinander zu setzen und und genau zu schauen, was denn überhaupt Sache ist.

Was genau benötige ich in meiner Buchführung nach dt. Recht? Worin besteht der unterschied? Wie komplex ist dies mit der Software abzubilden? Entspricht die Software den GoBD's? Wie funktionieren Schnittstellen? (Elster, USTvA u.ä.)
Bearbeitet: hans123 - 25.06.2018 10:08:08
Nun, da hilft auch ein Blick in die AO (Abgabenordnung), die verbindlich ist für alle in Deutschland aufgestellten Steuerekrlärungen (und die E-Bilanz gehört dazu). Hier ist vorrangig die Vorgabe, dass der Abschluss in deutscher Sprache aufzustellen ist - und zum Abschluss gehören auch die Verfahrensdokumentationen wie Handbuch etc. Liegt dies bei dem Programm in deutsch vor? Wenn nicht, müsstet ihr auf eure Kosten eine Übersetzung machen lassen, denn die Verfahrensdokumentation ist Pflichtbestandteil, § 146 AO und hierzu erlassenes Schreiben der Finanzverwaltung betr. Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlaggen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff vom 14.11.2014. Der Datenzugriff bzw. entsprechende Exportmöglichkeiten ist zwingend!
Der Hintergrund ist dieser das in diesem Fall ein deutsches Unternehmen von einem ausländischen Unternehmen aufgekauft wurde
und diese nun Ihr System einführen wollen und nicht vergessen auch auf jede Buchung etc. aus dem Ausland zugreifen können und
verändern können.

Ich kenne auch da ich schon einige Software-Umstellungen begleitet habe.
Bei jeder deutschen Software gab es ein Prüfungszertifikat von einem Wirtschaftsprüfer.

Das traurige an diesem Fall ist das der Wirtschaftsprüfer vom deutschen Unternehmen keine Farbe bekennt und der
Geschäftsführung hier reinen Wein mal einschenkt.

Vielleicht gibt es das große Beben wenn eine Betriebsprüfung vom Finanzamt dies gesehen hat.
Ich denke das es da evtl Konsequenzen geben würde. Kann es sein das hier das Finanzamt evtl. sogar die
Buchhaltung verwerfen kann?  Schätzung?
Ich kenne eine Alternative, ob die deinem Chef aber passt? Aus einem Konzern gab es die Anweisung, alle konzernabschlussrelevevanten Abschlüsse in IFRS über SAP zu melden. Nun gibt es aber LÄnder, die die IFRS als Abschluss nicht anerkennen. In diesen Ländern wurde also die eigene Software weiter genutzt (da dem lokalen Recht entsprechend) und die Abschlüsse dann über Überleitungskonten auf IFRS umgestellt. Diese übergeleiteten Bilanzen wurden dann je Monat (ja - es wurde tatsächlich monatlich ein Konzernabschluss gemacht) in SAP je Konto eine Zahl (plus eventuelle zusätzliche Angaben wie Rückstellungs- und Verbindlichkeitsspiegel, Anlagenspiegel und weitere "Späßchen" nach IFRS eingehämmert.

Ist zwar Mehrarbeit - aber eine Möglichkeit, den deutschen Steuer- und Handelsvorschriften zu entsprechen.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei......

Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein? Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein? Mit Urteil vom 17.12.2025 (Az. I R 4/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter entschieden. Es ......

BFH-Urteil: Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen BFH-Urteil: Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.11.2025 (Az. I R 50/22) die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH......


Aktuelle Stellenangebote


Bilanzbuchhalter (m/w/d) für unser Hauptbuch Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands......

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung (m/w/d) Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands......

Referent (m/w/d) im Bereich aufsichtsrechtliche Regulatorik Deine Aufgaben: Du wirkst aktiv an den jährlichen und unterjährigen Solvenzberechnungen mit. Darüber hinaus bist du mitverantwortlich für die Erstellung der Quartals- und Jahresmeldungen (QRTs)......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) RIKUTEC Germany steht seit 1986 für Innovation und Qualität in der Kunststoffverarbeitung. Als familiengeführtes Unternehmen mit über 240 Mitarbeitenden in fünf Ländern bieten wir eine verlässliche un......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit Wenn Sie beim Technologieführer für industrielle Röntgentechnik arbeiten und dabei anspruchsvolle Aufgaben mit einer attraktiven Vergütung sowie einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung verbinden möchten,......

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d) Wir – die HUK-COBURG Versicherungs­gruppe – zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathausha......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Beteiligungscontroller:in (w/m/d)
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling / Finanz- und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße befris... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d) für unser Hauptbuch
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Leitung (w/m/d) Controlling
Wir sind die Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz. Rund 4.000 Expert:innen aus 60 Nationen arbeiten in unseren Kliniken, Pflege­heimen, Pflege­schulen oder unserem Bildungs­institut. Wir sind spezialisiert auf die Fachgebiete Psychiatrie und Psycho­therapie, Kinder- und Jugend­psychi... Mehr Infos >>

Teamleitung Betriebskosten (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung externes Rechnungswesen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Junior Site Controller (m/w/d)
In dieser Position unterstützen Sie aktiv die finanzielle Steuerung und Transparenz unseres Werks, leisten einen wichtigen Beitrag zu fundierten Managemententscheidungen und tragen zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Standorts bei – mit attraktiven Möglichkeiten zur fachlichen und persönli... Mehr Infos >>

Mitarbeiter im Controlling/Financial Analyst (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international führender Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie mit rund 9.000 Beschäftigten weltweit. Als starker Teil von John Deere und mit unseren spezialisierten Marken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN, BENNINGHOVEN, CIBER sowie Werken in Deutschland, Brasilien... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Anlagenverwaltung

Mit diesem Excel-Tool können Sie ihr können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es ist eine AfA- Tabelle integriert, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter mit Hilfe einer integrierten Suchfunktion schnell ermitteln können.
Mehr Informationen >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.