Bilanzierung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen

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Bilanzierung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen
Liebe Community,

wir sind ein internationales Unternehmen und bilanzieren nach IFRS Standart. Wir haben jetzt einen Fall, bei dem wir nicht
so recht wissen wie wir damit umgehen sollen.

Wir haben von der Bundesregierung ein Entwicklungsauftrag für eine Software bekommen und demensprechend auch Geld erhalten.
Der Auftrag wurde erfolgreich abgeschlossen. Nun haben wir diese Software an ein anderes Land weiterverkauft. Im Vertrag mit der Regierung
steht, dass diese ein gewissen Prozentanteil der ursprünglich gezahlten Summe zurückerhalten, im Falle des Weiterverkaufs.

Wir sind gerade am diskutieren, ob der rein rechtliche Anspruch einer Rückzahlung (Eine Aufforderung der Rückzahlung vom Bund liegt nicht vor),
als Verbindlichkeit oder als Rückstellung gebucht werden soll, zumal noch überhaupt nicht klar ist, ob der Bund auf die Rückzahlung besteht.

Es gibt dazu auch Literatur aber diese ist teilweise widersprüchlich bzw. nicht eindeutig.

Es wäre nett, wenn Ihr mir eure Meinungen dazu schreibt. Wenn mehr Informationen benötigt werden, stelle ich diese gerne zur Verfügung.
Vielen Dank
Dann sollte das dir hier weiter helfen.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/zuwendungenzuschuesse-2152-passivierungspflicht-bei-aufschiebend-bedingter-rueckzahlungsverpflichtung_idesk_PI20354_HI1987229.html

"Die Rückzahlungsverpflichtung kann ferner durch sog. projektabhängige Ereignisse ausgelöst werden. Hierbei ist die Verpflichtung zur Rückzahlung einer erhaltenen Zuwendung an den künftigen Erfolg des geförderten Projekts gebunden. In diesem Fall ist die Verpflichtung bereits dann als "sonstige Rückstellung" zu erfassen, sobald der Eintritt des Projekterfolgs vorhersehbar bzw. wahrscheinlich ist. Die rückforderbare Investitionszuwendung stellt unter diesen Voraussetzungen nämlich eine passivierungspflichtige ungewisse Verbindlichkeit dar. "
Vielen Dank für die Antwort svenmartinzlb
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