Situation: Eine GmbH hat in 2015 einen Gewinn von 100.000€ erwirtschaftet. Auf der Gesellschafterversammlung wurde beschlossen, diesen nicht auszuschütten. In 2016 hat diese GmbH einen Gewinn von 150.000€ erwirtschaftet. Auf der Gesellschafterversammlung 2017 wird nun über die Gewinnverwendung beraten.
Die Thesaurierung von Gewinnen benötigt 100% der abgegebenen Stimmen der Gesellschafterversammlung.
Frage:
1) Kann ein einzelner Gesellschafter die Gewinnausschüttung von 250.000€ beschließen?
2) Standen die 100.000€ aus 2015 dem Geschäftsführer im Jahr 2016 zur freien Verfügung?
3) Bedarf der Geschäftsführer einen Gesellschafterbeschluss, bevor er die 100.000€ aus 2015 nutzt? (z.B. für Investitionen, Kostendeckung oder Rückstellungen)
4) Kann ein einzelner Gesellschafter die freie Verwendung von nicht ausgeschütteten Gewinnen durch den Geschäftsführer blockieren?
Die Thesaurierung von Gewinnen benötigt 100% der abgegebenen Stimmen der Gesellschafterversammlung.
Frage:
1) Kann ein einzelner Gesellschafter die Gewinnausschüttung von 250.000€ beschließen?
2) Standen die 100.000€ aus 2015 dem Geschäftsführer im Jahr 2016 zur freien Verfügung?
3) Bedarf der Geschäftsführer einen Gesellschafterbeschluss, bevor er die 100.000€ aus 2015 nutzt? (z.B. für Investitionen, Kostendeckung oder Rückstellungen)
4) Kann ein einzelner Gesellschafter die freie Verwendung von nicht ausgeschütteten Gewinnen durch den Geschäftsführer blockieren?
Bearbeitet:
qwertz2013 - 26.02.2019 13:09:02