Hallo zusammen!
- Beim Kauf eines Artikels erhalten die Kunden Bonuspunkte im Wert von 1% des Kaufpreises. Zum Bilanzstichtag sind noch Bonuspunkte im Wert von 1.000.000€ im Umlauf. Aus Erfahrung weiß ich, dass davon wiederum 20%, also 200.000€ noch eingelöst werden.
Darf ich für diesen Betrag eine Rückstellung in Handelsbilanz und Steuerbilanz bilden?
Im Einkommenssteuergesetz bin ich auf §5 Abs 2a EStG gestoßen. Demnach darf keine Rückstellung gebildet werden, wenn die zukünftige Verpflichtung (Reduktion des Kaufpreises durch Bonuspunkte) im Zusammenhang mit einer Einnahme steht. Trifft das auf meinen Fall zu? Theoretisch können die Bonuspunkte auch eingelöst werden, ohne dass eine weitere Zuzahlung vorgenommen wird.
Vielen Dank für Tipps und Hinweise!
- Beim Kauf eines Artikels erhalten die Kunden Bonuspunkte im Wert von 1% des Kaufpreises. Zum Bilanzstichtag sind noch Bonuspunkte im Wert von 1.000.000€ im Umlauf. Aus Erfahrung weiß ich, dass davon wiederum 20%, also 200.000€ noch eingelöst werden.
Darf ich für diesen Betrag eine Rückstellung in Handelsbilanz und Steuerbilanz bilden?
Im Einkommenssteuergesetz bin ich auf §5 Abs 2a EStG gestoßen. Demnach darf keine Rückstellung gebildet werden, wenn die zukünftige Verpflichtung (Reduktion des Kaufpreises durch Bonuspunkte) im Zusammenhang mit einer Einnahme steht. Trifft das auf meinen Fall zu? Theoretisch können die Bonuspunkte auch eingelöst werden, ohne dass eine weitere Zuzahlung vorgenommen wird.
Vielen Dank für Tipps und Hinweise!
Bearbeitet:
asdfyxcv - 23.10.2019 14:54:55