Hallo liebe Gemeinde,
für nicht im Jahr genommenen Urlaub/Überstunden sind Rückstellungen zu bilden, aber wie genau werden die bewertet, wie hoch ist also die Rückstellung anzusetzen? Im Internet finde ich unterschiedlichste Infos...
Bei uns in der Firma werden die Personalkosten des Jahres laut BWA ((wir verwenden den Kontenrahem SKR03) dividiert durch die Soll-Zeiten aller Mitarbeiter (wobei als Soll verstanden wird: Soll abzüglich genommener Urlaub abzüglich Feiertage, denn bei Feiertagen weist unser System auch eine Sollzeit aus). Diese "Personalkosten pro Stunde" werden dann für die Bewertung der ins nächsten Jahr übernommenen Urlaubstage/Überstunden herangezogen. Ist das denn korrekt? Wie wird das bei Euch gemacht? Bin für jede Antwort dankbar.
Grüße
Hias
für nicht im Jahr genommenen Urlaub/Überstunden sind Rückstellungen zu bilden, aber wie genau werden die bewertet, wie hoch ist also die Rückstellung anzusetzen? Im Internet finde ich unterschiedlichste Infos...
Bei uns in der Firma werden die Personalkosten des Jahres laut BWA ((wir verwenden den Kontenrahem SKR03) dividiert durch die Soll-Zeiten aller Mitarbeiter (wobei als Soll verstanden wird: Soll abzüglich genommener Urlaub abzüglich Feiertage, denn bei Feiertagen weist unser System auch eine Sollzeit aus). Diese "Personalkosten pro Stunde" werden dann für die Bewertung der ins nächsten Jahr übernommenen Urlaubstage/Überstunden herangezogen. Ist das denn korrekt? Wie wird das bei Euch gemacht? Bin für jede Antwort dankbar.
Grüße
Hias