Hallo, ich frage nach, ob man für ausgeschiedene Mitarbeiter, die noch Resttage an Urlaub haben, eine Rückstellung bilden muss?
Ein Mitarbeiter, der im Februar ausgeschieden ist, in der Probezeit war, hat noch 5 Tage Anspruch. Nun wurden die ihm nicht ausbezahlt.
Muss das nun trotzdem zurück gestellt werden und in 2016 als Erlös wieder aufgelöst werden? Oder einfach auf null setzen den Anspruch.
Viele Grüße Chipsss
Ein Mitarbeiter, der im Februar ausgeschieden ist, in der Probezeit war, hat noch 5 Tage Anspruch. Nun wurden die ihm nicht ausbezahlt.
Muss das nun trotzdem zurück gestellt werden und in 2016 als Erlös wieder aufgelöst werden? Oder einfach auf null setzen den Anspruch.
Viele Grüße Chipsss