Guten Tag,
ich habe eine Rückfrage zur 10-Tagesregelung am konkreten Fall:
Eine GbR (Ist-Versteuerung, EÜR, USt-VA quartalsweise ohne Dauerfristverlängerung), erhält die halbjährlich wiederkehrende Rechnung ihres Domainhosters am 03.01. für die im Voraus zu zahlenden Domaingebühren (Jan-Jul 2019). Angegebene Fälligkeit am 19.01.19. Rechnungsbetrag wurde am 03.01.19 überwiesen.
1. Ist dies nun nach der 10-Tagesregelung noch als Betriebsausgabe (EÜR) dem Jahr 2018 zuzuordnen?
2. Sowie der USt-Zahlung 2018 bei Zahlung (USt.-Voranmeldung) bis zum Stichtag 10.01.2019?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ein frohes neues Jahr,
Janne Dietz
ich habe eine Rückfrage zur 10-Tagesregelung am konkreten Fall:
Eine GbR (Ist-Versteuerung, EÜR, USt-VA quartalsweise ohne Dauerfristverlängerung), erhält die halbjährlich wiederkehrende Rechnung ihres Domainhosters am 03.01. für die im Voraus zu zahlenden Domaingebühren (Jan-Jul 2019). Angegebene Fälligkeit am 19.01.19. Rechnungsbetrag wurde am 03.01.19 überwiesen.
1. Ist dies nun nach der 10-Tagesregelung noch als Betriebsausgabe (EÜR) dem Jahr 2018 zuzuordnen?
2. Sowie der USt-Zahlung 2018 bei Zahlung (USt.-Voranmeldung) bis zum Stichtag 10.01.2019?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ein frohes neues Jahr,
Janne Dietz
Bearbeitet:
Janne - 05.01.2019 14:38:46