Gesucht: Software mit Anwenderunterstützung für Buchhaltung, Jahresabschluss ab 2015 f. Einzelunternehmen ohne Angestellte

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Gesucht: Software mit Anwenderunterstützung für Buchhaltung, Jahresabschluss ab 2015 f. Einzelunternehmen ohne Angestellte, Ziel: Allein statt durch Steuerberater, aus Kostengründen
Hallo!

Es geht vordergründig darum die Jahre 2015 bis vorerst 2018 buchhalterisch und steuerlich fertigzustellen. Rechnungen sind natürlich schon vorhanden und Feature wie Rechnungserstellung spielen erstmal keine Rolle.

SKR04 habe ich nur erwähnt, weil es der Rahmen ist, der durch das Steuerbüro angewendet wurde - und ich glaube, dass es möglicherwise sinnvoll ist, dies fortzuführen.
Hallo,

Ich persönlich, halte WISO MeinBüro für eines der einfachsten und Intuitivsten zu bedienenden Programme, die ein Gewerbetreibender oder Freiberufler für die Erstellung der für die Einkommensteuererklärung notwendigen "Anlage EÜR" (AVEÜR) benutzen kann.

Mit dem WISO Steuersparbuch (zusätzliches Programm) kann - glaube ich - auch der Datenbestand von WISO MeinBüro eingelesen werden und somit relativ einfach die Einkommensteuererklärung erstellt werden.

Das Programm kann auch erweitert werden, falls die Daten dann doch zB an den StB gesendet werden sollen.

Auch kann das Programm die Gewerbesteuererklärung. Ob man die braucht, sagt einem gerne mal das Finanzamt (auch wenn man glaubt diese nicht abgeben zu müssen). Nützlich ist es, wenn die dann auch einfach erstellt und gesendet werden kann.

Ich kenne viele, besonders Leute die Null Ahnung von Buchführung haben oder haben wollen und in der Vergangenheit dadurch immer viel ärger hatten, die damit zufrieden sind und seitdem glücklich.
Hallo!

Ich möchte Buhl Tax Pro 2016 (für 2015) verwenden.
Meine Frage zu folgendem Hinweis von sogehts: Kann ich die Summen-und Saldenliste auf den 31.12.2014 einbuchen, obwohl mein zu bearbeitendes Steuerjahr 2015 sein soll?

Zitat
Es empfliehlt sich dabei, die Salden des entsprechenden Vorjahres dann zum 31.12. noch einzubuchen, dann hast du gleich die Vergleichszahlen (also venn dein erstes "eigenes" Buchungsjahr 2015 sein soll, die Salden aus der Summensaldenliste 2014 zum 31.12.2014 einbuchen, also erstes Buchungsjahr 2014 und nich 2015).

Danke und Gruß
Yoshua

PS. ...und ist dies nur für meinen persönlichen Vergleich der beiden Jahre miteinander notwendig?
Bearbeitet: Yoshua - 09.09.2019 22:43:09
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