Hallo,
ich habe Lizenzverträge für Online Umfragen. Diese sind auf ein Jahr begrenzt und werden danach wieder um 1 Jahr verlängert.
Diese Lizenzen haben einen Bruttowert von über 410, Euro.
Es muss also eine Aktivierung als Software erfolgen. Allerdings werden solche Lizenzen wenn sie über 410 € sind über drei Jahre abgeschrieben.
Wie verhalte ich mich denn bei den Lizenzen über 410 € und einer Vertragslänge von einem Jahr? Kann ich das wie ein GWG betrachten?
Hatte jemand schon so einen Sachverhalt? Ich würde mich über Hinweise freuen.
Viele Grüße fis01
ich habe Lizenzverträge für Online Umfragen. Diese sind auf ein Jahr begrenzt und werden danach wieder um 1 Jahr verlängert.
Diese Lizenzen haben einen Bruttowert von über 410, Euro.
Es muss also eine Aktivierung als Software erfolgen. Allerdings werden solche Lizenzen wenn sie über 410 € sind über drei Jahre abgeschrieben.
Wie verhalte ich mich denn bei den Lizenzen über 410 € und einer Vertragslänge von einem Jahr? Kann ich das wie ein GWG betrachten?
Hatte jemand schon so einen Sachverhalt? Ich würde mich über Hinweise freuen.
Viele Grüße fis01