Rücklage oder noch schlauer

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Rücklage oder noch schlauer, Überweisung vom 31.12. wurde erst am 02.01. gebucht
Hallo,
bin EÜR-Nutzer und hänge fest. Bin leider kein Buchhalter.
Ich brauche eine Hilfe für folgendes Problem:
Habe am 31.12. eine Sofort-Überweisung gemacht, die leider nicht richtig funktioniert hatte. Kurzum: der Betrag wurde von der Bank erst am 2. Januar gebucht.

Nun möchte ich wegen der Kosten die Buchung noch in das Vorjahr kriegen. Was kann ich da machen?

Ich dachte vielleicht als Rücklage. Um es "ordentlich" buchen zu können. oder kann mir jemand einen besseren Tipp geben?

MfG
Gregor
Tja, PP würde man sagen (persönliches Pech).
Bei der EÜR gibt es keine Rückstellungen und ausnahmslos gilt das Zufluss- und Abfluss Prinzip für Einnahmen und Ausgaben.
Eine Trennung von Erlöse/Kosten und Einnahmen/Ausgaben gibt es in dem Sinne nicht.

Man könnte allerdings freiwillig zur Bilanzierung wechseln, wenn sich das vom Betrag her wirklich lohnt, hat aber unter Umständen andere Nachteile, die man in Kauf nehmen muss. Das funktioniert übrigens nur, wenn die EÜR noch nicht abgegeben wurde. Düfte aber wohl vorliegend der Fall sein, wenn man nicht über einen Steuerberater erklärt.
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