es ist geplant auf freiwilliger Basis in 2021 eine Corona-Prämie nach noch nicht feststehenden Parametern auszuzahlen. Darf/ Muss in 2020 dafür eine Rückstellung gebildet werden?
Ich bin der Meinung dass eine Rückstellungsbildung nicht zulässig ist, hätte da aber gerne eure Sichtweise darauf
Begründung meiner Meinung u.a.:
- Anspruch auf Prämie ist nirgendswo festgehalten, theoretisch kann sich der AG entscheiden doch keine Prämie zu zahlen
- Anzahl/ Höhe der Prämie unklar; Es ist nicht definiert welche Personengruppen in welcher Höhe die Sonderzahlung erhalten sollen
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