Rückstellung für steuerfreie Corona-Prämie

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Rückstellung für steuerfreie Corona-Prämie
Hallo zusammen,

es ist geplant auf freiwilliger Basis in 2021 eine Corona-Prämie nach noch nicht feststehenden Parametern auszuzahlen. Darf/ Muss in 2020 dafür eine Rückstellung gebildet werden?

Ich bin der Meinung dass eine Rückstellungsbildung nicht zulässig ist, hätte da aber gerne eure Sichtweise darauf ;)

Begründung meiner Meinung u.a.:

- Anspruch auf Prämie ist nirgendswo festgehalten, theoretisch kann sich der AG entscheiden doch keine Prämie zu zahlen
- Anzahl/ Höhe der Prämie unklar; Es ist nicht definiert welche Personengruppen in welcher Höhe die Sonderzahlung erhalten sollen
Zitat
asdfyxcv schreibt:
Anspruch auf Prämie ist nirgendswo festgehalten, theoretisch kann sich der AG entscheiden doch keine Prämie zu zahlen
- Anzahl/ Höhe der Prämie unklar; Es ist nicht definiert welche Personengruppen in welcher Höhe die Sonderzahlung erhalten sollen

Gut begründet.

Würde man zum 31.12.2020 beschließen die Prämie auszuzahlen und die AG sich dieder Vetpflichtung nicht entziehen könnte, dann ja.
Bearbeitet: Macaslaut - 31.03.2021 18:00:02
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