Rückstellung für Umzug Arbeitsbereiche

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Rückstellung für Umzug Arbeitsbereiche
im Rahmen eine Altlastensanierung muss im Firmengebäude der Empfangsbereich verlegt werden, da der Eingang durch die Bauarbeiten nicht nutzbar ist.
Gehören diese Kosten (Umzug, Möbel umbauen usw) auch zu den Rückstellungskosten?
Die Rückstellungen werden nach " vernüftiger kaufmännischer Beurteilung" gebildet. Da es keine genaue Definition davon gibt, muss du selber entscheiden ob es vernüftig ist alle künftige Kosten in der Bilanz  abzuschätzen, die mit der Altlastensanierung verbunden sind.
Es handelt sich offenbar um eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Die ist nur zu bilden (BilMoG!), wenn die Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten besteht. Eine sich selbst auferlegte Verpflichtung (reine Innenverpflichtung) ist kein Rückstellungstatbestand. Klassiker hierfür sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen. Ebenso Prozessrisiken, Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Gewährleistungen mit rechtlicher Verpflichtung. Wichtig ist dabei die Abgrenzung zu den ehemaligen Aufwandsrückstellungen. Man muss hier sehr konkret dokumentieren, das tatsächlich gehandelt wird, dieses Handeln in einem festgelegten Zeitraum geschehen muss und bei Nichthandeln Sanktionen drohen. Bei Haufe habe ich gefunden: "Die Verpflichtung zur Entsorgung eigenen Abfalls nach dem Abfallgesetz ist als eigenbetrieblicher Aufwand nicht rückstellungsfähig."
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