Rückstellung ISH

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Rückstellung ISH
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur korrekten Bilanzierung von Instandhaltungsaufwendungen, die sich auf das alte und das neue Geschäftsjahr erstrecken, und hoffe auf euren Rat.

Wie ich verstanden habe, wird für Instandhaltungen, die im alten Jahr angefallen sind, aber deren Ausführung erst im neuen Jahr begonnen hat, eine Rückstellung für Instandhaltung bis zu 3 Monate gebildet. Dies ist klar und nachvollziehbar. Allerdings frage ich mich, wie mit Instandhaltungsarbeiten umzugehen ist, die bereits im alten Jahr begonnen wurden, aber bis zum Jahresende nicht abgeschlossen sind. Im EStR 5.7 steht "Bei unterlassener Instandhaltung muss es sich um Erhaltungsarbeiten handeln, die bis zum Bilanzstichtag bereits erforderlich gewesen wären, aber erst nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden."  

Müssen diese laufenden Instandhaltungsarbeiten ebenfalls als Rückstellung bis 3 Monate erfasst werden, oder gibt es hierfür eine andere Bilanzierungsweise?

Ich bin mir unsicher, wie diese Fälle handzuhaben sind, und würde mich sehr über eure Meinungen, Erfahrungen oder Hinweise auf relevante Vorschriften freuen.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

datenbank.nwb.de/Dokument/443548_5___7/
Zitat
xaikie schreibt:
Müssen diese laufenden Instandhaltungsarbeiten ebenfalls als Rückstellung bis 3 Monate erfasst werden,

Wenn die Rechnungen dafür schon gebucht wurden, oder  zeitnahe nachdem 31.12 gebucht werden, dann keine Rückstellung.
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