Rückstellungen Ausstehende Eingangsrechnungen

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[ geschlossen ] Rückstellungen Ausstehende Eingangsrechnungen
Hallo zusammen,

ich arbeite seit kurzem in einer Firma, die monatlich eine Bilanz erstellt. (Die Firma gibt es noch nicht lange....somit kann ich nicht in den Vormonaten nachschauen....)

Um den Aufwand für noch nicht eingegangene Eingangsrechnungen zu buchen, bilde ich eine Rückstellung.
Buchung:
Aufwandskonto (z.B. 5100 (SKR04) an Rückstellung (3070)

Soweit ist mir das auch klar. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Eingangsrechnungen, die über den Kreditor gebucht werden, eingehen?

Kann ich die Rückstellungsbuchung auflösen, indem ich die Eingangsrechnungen Aufwand an Kreditor buche und die Rückstellung "storniere", also Rückstellung an Aufwand buche? Oder verstoße ich da gegen irgendein Gesetz?

Kann mir jemand folgen?

Viele Grüße
Filobu
Hallo filobu,

wenn du bereits über Kreditoren buchst, dann werden die nicht bezahlten in der Bilanz unter Vbk. aus L+L dargestellt, wenn du nun noch eine RS bildest hast du die Beträge doppelt in der Bilanz..

die Kreditoren werden eingebucht über: Aufwand an Kreditor. Somit ist alles bereits korrekt dargestellt ;)  
Wenn du dann auch noch Aufwand an RS buchst hast du die Beträge nicht nur doppelt in der Bilanz, sondern auch doppelt in der GUV.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 05.06.2010 16:31:10
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

habe ich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.
Hauptsächlich handelt es sich um Wareneingänge ohne Rechnung, also die Ware ist im Hause, die Rechnung aber noch nicht, zu dem Zeitpunkt an dem der Abschluß gemacht wird.

Mir geht  es um die Buchung im Folgemonat. Also wenn die Rechnung des Lieferanten eingeht.....

Viele Grüße
Filobu
Ahhhh  :wink1:  alles klar.

Nun dann kann man hier natürlich eine RS bilden. Anstatt die RS zu stornieren, würde ich diese RS zum Monatsende immer nur wieder neu anpassen, sieht nicht so schön aus wenn man viele stornos im Journal hat.

Also RS im März 2.000 und für April müssten es 2.200 sein, dann würd ich nur die 200 dazubuchen für den April, bleibt dann auch übersichtl. und nachvollziehbar, da es sicher einen beleg für jeden Monat mit einer Berechnung der RS gibt.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank!!!

Und wenn es weniger ist, den Differenzbetrag über Konto 4930 (SKR04) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen buchen?
Richtig?!?!

Viele Grüße
Filobu
Ja, wäre eine Möglichkeit, oder gegen den Aufwand wenn man alles kumulliert auswertet.

Dabei fällt mir gerade auf, das meine Variante den Aufwand pro Monat wohl nicht korrekt darstellt. Sprich die monatliche BWA erzeugt einen falschen Aufwand.

So gesehen würde es vielleicht eher Sinn machen deine RS jeden Monat an den entspr. Kreditor umzubuchen und die Vst. manuell zu erfassen, denn die darf bei der RS Bildung noch nicht gezogen werden. Dann wäre die BWA und die Bilanz immer sauber und du bildest die RS jeden Monat neu.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 05.06.2010 17:07:05
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
....und die Variante eine Umkehrbuchung der Rückstellung im Folgemonat zu machen? :denk:

Wäre das verkehrt?

Ich habe noch das Problem, dass ich sämtliche Aufwendungen und Erträge Kostenstellen zuordnen muß. Und da die genaue Höhe der ausstehenden Rechnungen nicht bekannt ist, hätte ich dann ein ziemliches Durcheinander......

Ich finde es auf alle Fälle klasse, dass du dich so bemühst mir geistig auf die Sprünge zu helfen!!

Viele Grüße
Filobu
Je länger ich darüber nachdenke finde ich deine erste Variante mit dem Storno noch am einfachsten zu händeln und erzeugt alle Auswertung mit den korrekten Werten.

Grundsätzl. ist eine RS nicht zu stornieren sondern aufzulösen, jedoch erzeugt eine Auflösung unterjährig mehr Probleme als sie nutzt. desweiteren wird sich daran wohl kaum einer dran heben, wenn du sie stornierst und im Folgemonat wieder neu einbuchst.

Falls es eine Möglichkeit gibt, die RS einzubuchen ohne ins Journal zu schicken und trotzdem deine Auswertungen erhälst (eventuell mit der Bezeichnung "vorläufige....") dann wäre auch dies eine Lösung und du könntest die Buchung einfach löschen und nirgends taucht ein storno auf. Ist halt Softw. abhängig.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

könnte man hier nicht eine einfache Gegenbuchung machen also ohne Storno?

Dann fällt das doch auch nicht so auf, dass man eigentlich die ganze Zeit storniert. Also ich würde es wahrscheinlich nur vermeiden das das System sowas also Storno erkennt und nicht als normale Buchung.

Oder übersehe ich gerade etwas?

Gruß Reaper
Hi Reaper,

nunja eine Umkehrbuchung ist im Prinzip nichts anderes als ein Storno, zumal man diese Umkehrbuchung unterjährig zwingend zum Datum der Einbuchung vornehmen muss. Da man ansonsten die BWA´s zu sehr verändert und die Übersicht verloren geht.

Das ist mir auch erst beim längeren drüber nachdenken aufgefallen.

Mir fällt aber im Moment auch nichts besseres ein.  :(  Hatte die Hoffnung das vielleicht Euch dazu eine Lösung einfallen würde.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 07.06.2010 17:36:24
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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