einer unserer Kunden (GmbH) bekommt Support und Programmierung von uns (GmbH) und bucht Rückstellungen dafür. Nun soll er von uns im Januar 2020 für Q4/2019 eine Rechnung bekommen, die als Leistungsdatum Januar 2020 hat, weil er jetzt gerade erst die Abnahme (Leistungsdatum = Datum der Abnahme) beendet hat (zwischen Ende Q4/2019 und 2020 passt nicht viel).
Ich nehme an, dass der Kunde dann seine Rückstellungsbuchungen in Q4/2019, z.B. 8.000 pro Monat, also 24.000 fürs Quartal wieder löschen kann und verblüfft feststellt, dass dieser Aufwand im Januar des frisch begonnenen Jahres 2020 landet
.Ist diese Sichtweise korrekt?
Vielen Dank vorab!




















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