ich habe 2016 die Umsatzsteuererstattung irrtümlich nicht gebucht. 2016 ist vom Finanzamt bereits endgültig bearbeitet und der Steuerbescheid liegt bereits vor.
Wie berichtige ich das jetzt 2017 ? Buchungssatz?
04.10.2018 09:10:32
Hallo ins Forum
ich habe 2016 die Umsatzsteuererstattung irrtümlich nicht gebucht. 2016 ist vom Finanzamt bereits endgültig bearbeitet und der Steuerbescheid liegt bereits vor. Wie berichtige ich das jetzt 2017 ? Buchungssatz? |
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04.10.2018 10:23:14
Hallo, leider sind die Angaben etwas dürftig (EÜR-Rechner oder Bilanzierer)?
Du hast ja erkannt, dass die Umsatzsteuererstattung nicht als Betriebseinnahme verbucht wurde und daher bei EÜR der Gewinn zu niedrig war und folglich zuwenig Steuern bezahlt wurden (leichtfertige Steuerverkürzung). Nach der Abgabenordnung bist daher dazu verpflichtet, diesen Umstand dem Finanzamt gegenüber unverzüglich anzuzeigen (§ 153 AO). Das Finanzamt wertet Deine Anzeige dann als einen Antrag auf Änderung zu Deinen Ungunsten und erlässt innerhalb der Festsetzungsfrist einen geänderten Steuerbescheid.
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
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04.10.2018 13:29:24
Das sollte aber nur mit steuerlichem Rat gemacht werden. Diese Änderungsmitteilung kann ganz schnell zu einer Selbstanzeige werden, wenn sie nicht richtig verfasst wird. Der Grat zwischen Änderungsanzzeige und Selbstanzeige ist inzwischen sehr schmal. |
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