Lohn verbuchen

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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie ich die U1 - Erstattung einer Krankenkasse verbuche???? Buche ich das auf das Konto "Verbindlichkeiten soz. Sicherheit" (so heißt das Konto wo wir die Beiträge zur KV verbuchen) aber auf der Habenseite???? :roll:  :oops:  :D

Danke euch jetzt schon für eure Hilfe.

ElyBely
Hallo ElyBely,

welcher Kontenrahmen?
bekommt ihr die Erstattung überwiesen oder wird sie mit den Beiträgen verrechnet?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

wenn du es auf das Bankkonto bekommst wird gegen Lohnaufwand gebucht.
Wenn nicht kann man den Erstattungsbeitrag direkt mit den Verbindlichkeiten  bei
der jeweiligen Krankenkasse selbst verrechnen.
Beste Grüße BiBu
Hallo,

die Erstattungsbeträge bekommen wir überwiesen und ich verbuche es bis jetzt immer auf die Verbindlichkeiten KV, auf die Habenseite.

ElyBely
Hallo ElyBely,

das mach man schnell rückgängig, den nun stimmen dein Vbk.-Kto. nicht mehr. Durch die Zahlung aufs Bankkonto bleibt nämlich die Vbk. gegenüber den KK in gleicher Höhe erhalten. Das verbuchen gegen das Vbk.-Kto. geht nur wenn die Erstattungen mit den Beiträgen verrechnet werden.

Bekommst du das Geld direkt aufs Kto. buchst du bei Geldeingang entweder direkt an Löhne/Gehälter oder z.b. beim SKR 03 ans Kto. 4150 Krankengeldzuschüsse. Die Verwendung des Kto.´s 4150 macht es in der Buchführung ein wenig transparenter, jedoch sind beide Varianten möglich.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo zusammen,

die U1-Erstattung stellt eine Einnahme für das Unternehmen und somit einen Ertag.

Also folgende Buchung: Bank an sonstige Ertäge

Ich kann doch nicht ernsthaft Bank an Lohn/Gehalt buchen. Das würde ja bedeuten das mein Aufwand für Löhne und Gehälter sinkt. Aber der Lohn oder das Gehalt sind doch an den Mitarbeiter ausgezahlt worden. Wenn ich das tuen würde, hätte ich falsche Statistiken für Lohn und Gehaltszahlungen oder falsche Lohn- und Gehaltsangaben für die monatliche Kostenrechnung.
Zitat
de Lang quote:
Hallo zusammen,

die U1-Erstattung stellt eine Einnahme für das Unternehmen und somit einen Ertag.

Das ist doch vollkommen unstrittig. Man kann auch so buchen, aber so tun als
ob es nur die eine Variante gibt ist schon krass.
Gerade im Zuge der Kostenrechnung bucht man aber gegen den Lohnaufwand.
Es erfolgt nämlich somit eine Egalisierung des vorweggenommenen Aufwandes.

[color=#0000BF]Die ausgeführten Überlegungen sollten als Anregungen und subjektive Einschätzungen
verstanden werden. Sie stellen in keinster Weise eine Handelsempfehlung dar. [/color]

Buchen kann am Ende jeder wie er will, ob nun richtig oder falsch.
Beste Grüße BiBu
Ob jeder buchen kann, wie er will, ich denke Finanzämter haben etwas gegen die Kategorie Buchführungs ala Freestyle.

Aber mal ernsthaft. Buchungen und wirtschaftliche Vorfälle sind einzeln zu bewerten. Außerdem gilt so etwas wie eine Verrechnungsverbot in den GoB's. Das Zahlen des Lohns/Gehalt ist ein einzelner zu bewertender Vorgang mit einer eigenen Buchung als Betriebsausgabe (Aufwand) und der Erhalt einer U1- Erstattung ist ein eigener Vorgang der eine Einnahme zur Folge hat und somit einen Ertrag.

Wenn ich direkt gegen Löhne buche im Haben stimmen meine Lohn/oder Gehaltssalden doch nicht mehr. Man könnte die Meinung haben, dass das Unternehmen weniger Lohnausgaben in dem Monat gehabt hat. Der Lohne ist aber so ausgezahlt worden ob mit Krankheitstagen oder ohne. Buche ich Löhne im Haben würde das bedeuten dem Mitarbeiter ist der Lohn/Gehalt gekürzt worden. Und mit Abstimmung des Lohnkontos des Mitarbeiters in der Personalbuchhaltung würde es auch nicht stimmen.

Seh nur ich den Fall so?
Ich glaube wir haben ein Verständigungsproblem. Es geht hierbei nicht
um das Konto Lohn oder Gehalt direkt.
Bei Geldeingang bucht man gegen Lohnaufwand (Erstattungsbetrag der einzelnen KK),
kommt es zu keiner Zahlung kann man direkt das Guthaben mit den einzelnen
Verbindlichkeiten gegenüber der jeweiligen KK verrechnen.
Dieser Vorgang ist vollkommen legitim und findet keinen Anstoß
seitens der Prüfer vom FA.
Beste Grüße BiBu
Hallo,

und also das Konto 4150 gibt es in unserem KP nicht, wie verbuche ich es jetzt?

ElyBely
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