Offene Debitorenforderungen nach Insolvenzeröffnung einer GmbH

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Offene Debitorenforderungen nach Insolvenzeröffnung einer GmbH
Hallo und guten Abend,

ich bin neu in der Runde und hätte direkt eine Frage...
Meine GmbH ging leider letztes Jahr Insolvent, da Forderungen eines Großkunden mit 400 Tausend Euro ausblieben. Diese Forderungen sind aber im Grunde nicht Strittig, da eine Mangelfreie Abnahme der Leistungen bereits erfolgte. Allerdings wurde uns ein Folgeauftrag des Kunden (VOB/b Vertrag) aus Kostengründen kurz vor Leistungsbeginn gekündigt. Nachdem ich dann beim RA war und eine Schadensersatzklage von ca. 250 Tasuend Euro an meinen Kunden schickte, war meine Zukunft besiegelt, da sich mein Kunde dann Quer stellte und die Schlussrechnung aus dem Erstauftrag nicht bezahlte. Diese Schlussrechnung war leider noch im Zahlungsziel zum Zeitpunkt meiner Schadensersatzforderung.... evtl. strategischer Fehler meinerseits :(
Lange Rede kurzer Sinn....
Hierdurch kamm es dann leider zur Insolvenz und was mich nun Interessiert, mir aber der Insolvenzverwalter bis dato keinerlei Auskunft erteilen wollte....
Muss sich der Insolvenzverwalter um ausstehende Debitorenforderungen kümmern?
Es sollte ja nicht nur in meinem sondern auch in seinem Interesse und dem Interesse der Gläubiger liegen, dass diese Forderungen der Insolvenzmasse noch zu gute kommen.
Besten Dank im Voraus.
Bearbeitet: Chris78 - 01.03.2022 05:14:04
Muss sich der Insolvenzverwalter um ausstehende Debitorenforderungen kümmern?


Antwort:
JA, wenn diese werthaltig und unstrittig sind, ohne Aufrechnungsmöglichkeit, etc.

Die Frage ist nur, WIE er die Chance einstuft, noch Geld zu bekommen.
Letztendlich liegt es in seinem Ermessensbereich, zu entscheiden, welche "unstrittigen" Forderungen
er noch eintreibt/eintreiben will.


Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 01.12.2022 00:49:45
PJ
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