Zahlung nach Lieferung, oder nach Erhalt der Rechnung?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Zahlung nach Lieferung, oder nach Erhalt der Rechnung?, Vereinbarung; Zahlung nach Lieferung, doch meist liegt keine Rechnung vor!
Guten Tag verehrte Forum - Mitglieder,

ich habe das folgenden Problem:

ein Unternehmen welches mich beliefert, hat mit uns die Zahlungsbedingeungen

" Zahlung 3 Tage nach Lieferung"

vereinbart.
Allerdings erhalte ich die Rechnung nie nach drei Tagen, sondern meist nach einer Woche, also viele zu spät. Aus diesem Grund berechnet mir der Lieferant jetzt Zinsen mit der Begründung, dass ich die Zahlungsbedingungen nie einhalte.
Nach meinem Dafürhalten kann ich erst Zahlen wenn ich die Rechnung habe, da ich diese ja auch einbuchen muß.
Ist diese Überzeugung richtig? oder besteht der Anspruch auf Zahlung auch ohne das mir eine Rechnung vorliegt? :|
Hallo,

grundsätzlich wird erst gezahlt wenn eine ordentliche Rechnung vorliegt. Dieses ist vor allem wichtig um die VSt geltend zu machen.  Dieser Grundsatz ist aber nur ein ungeschriebenens Gesetz.

Allerdings ist es natürlich möglich die Zahlungsbedingungen zu ändern. Wenn bei Ihnen die Bedingung so geändert wurde dann müssen Sie auch so zahlen. Hierbei kann man nur sagen "selbst schuld wenn man so etwas unterschreibt" . Sie kommen nach dieser Vereinbarung automatisch in Verzug wenn Sie nach drei Tagen nicht gezahlt haben. Deshalb ist der Lieferant berechtigt die Zinsen zu berechnen.
Laut UStG § 14 (2) 1 hat die Rechnungsstellung bis 6 Monate nach Ausführung  der Lieferung oder Leistung zu erfolgen. Dieses allein spricht auch dafür, dass es rechtlich in Ordnung ist die Rechnung erst später zu stellen.
Tatsächlich wiederspricht sich hier die Rechtlich Zahlungsverpflichtung mit dem GoB. Aber das ist ja oft so.

Sie sollten sich mal die Frage stellen "Wer ist hier eigentlich Kunde?". Ich als Kunde sollte eigentlich genug Macht haben um meinen Liefaranten zu ordentlichen Abwicklungen zu bewegen.

Grüße
Hallo savoy,

ich schließ mich gws an, bei so einer Zahlungsfrist sollte es dem Lieferanten möglich sein, bei Lieferung auch eine Rechnung beizulegen. Ich würde dies so nicht akzeptieen und den Lieferanten dazu zwingen, entweder eine Rechnung sofort beizulegen oder die Frist beginnt mit Eingang der Rechnung.

Sowas hab ich noch nie gehört :o  muss man erst selber eine Rechnung erstellen um auf die korrekte Rechnungssumme zu kommen.
Was ein Quatsch.

Guß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Umzugskosten für Wohnung mit erstmaligem Arbeitszimmer keine Werbungskosten Umzugskosten für Wohnung mit erstmaligem Arbeitszimmer keine Werbungskosten Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 05.02.2025 – VI R 3/23 entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten,......

BFH: Konkretisierung zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ausländischer Betriebsstätten BFH: Konkretisierung zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ausländischer Betriebsstätten Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen vom 18.12.2024 – I R 47/21 und I R 39/21 die Voraussetzungen konkretisiert, die im grenzüberschreitenden Sachverhalt im Anwendungsbereich eines Abkommens......

Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Das Gehalt ist bei der Jobentscheidung oftmals der wichtigste Faktor. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, ab welchem Einkommen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland......


Aktuelle Stellenangebote


Finanzbuchhalter (m/w/d) – Debitoren / Kreditoren H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Indus......

Controller / Bilanzbuchhalter (m/w/d) Sie haben Erfindergeist im Kopf? Maschinenbau in Ihrer DNA? Genial! Tat­kräftig, neu­gierig und mutig: das ist unser Team aus über 1.500 Mit­ar­bei­tern. Als Welt­markt­führer mit dem größten Port­fol......

Buchhalter (m/w/d) WENZEL Elektronik ist ein führender Hersteller sicherheits­relevanter Kommuni­kations­technik. In den Bereichen Beschallung und Betriebs­fernmelde­technik blicken wir auf eine bewegte und erfolgreiche......

Teamleitung Stab (m/w/d) im Bereich Kunden- und Produktmanagement Die ekom21 ist ein renommiertes Technologieunternehmen im Bereich IT-Komplettlösungen für den öffentlichen Dienst. Als das größte BSI-zertifizierte IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen, mit einem u......

Buchhalter*in (w/m/d) Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbst­ständige Forschungs­einrichtung für biomedizinische Grundlagen­forschung und nimmt als Stiftung bürger­lichen Rechts und Mitglied der L......

Mitarbeiter Accounting (m/w/d) "Sie suchen eine abwechslungsreiche Position im Accounting in einem dynamisch wachsenden Produktionsunternehmen?“ In dieser Rolle bei SCHLEIFRING übernehmen Sie neben der Kreditorenbuchhaltung au......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die SVG Straßen­verkehrs­genossen­schaft Berlin und Brandenburg eG ist eine von derzeit 15 Straßenverkehrs­genossen­schaften im gesamten Bundesgebiet. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaft sind wir ein Mitgesellschafter der SVG Zentrale in Frankfurt am Main. Sie bündelt und... Mehr Infos >>

Buchhalter*in (w/m/d)
Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbst­ständige Forschungs­einrichtung für biomedizinische Grundlagen­forschung und nimmt als Stiftung bürger­lichen Rechts und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft national und inter­national eine Spitzen­stellung ein. Das LIV ist auf dem Fo... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der nationalen Steuerberatung von mittelständischen Unternehmen und ihrer Gesellschafter, Freiberufler sowie ... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.