Reverse-Charge

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Reverse-Charge, Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmereigenschaft / USt-Freiheit im eigenen Land
Unser Verein beauftragte eine Dolmetscherin/Übersetzerin, wohnhaft und freiberuflich tätig in Polen. Sie weist auf ihren Rechnungen auf das Reverse-Charge-Verfahren hin, d. h. wir müssen 19 % USt abführen. Vorsteuer dürfen wir im Rahmen unserer Projekte nicht ziehen, da diese in den ideellen Bereich fallen. Eine Übernahme dieser zusätzlichen Kosten wird von einem Zuwendungsgeber bejaht, vom anderen abgelehnt, d. h. wir bleiben auf den Kosten sitzen, was sich bei 4-stelligen Rechnungsbeträgen schnell summiert.
Auf der Rechnung steht unter dem „Hinweis: Reverse-Charge-Verfahren“ ein weiterer Satz „Gemäß dem Art. 113 Abs. 1 oder Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes vom 11. März 2014 (GBl. Vom Jahr 2011 Nr. 177, Pos. 1054 in der jeweils geltenden Fassung) ist der Auftragnehmer nicht mehrwertsteuerpflichtig.“ Die Rechnungsstellerin hat uns das auch telefonisch bestätigt. Ist diese Regelung nicht vergleichbar mit der in Deutschland geltenden Kleinunternehmereigenschaft, wonach gar keine USt anfällt? Die Angabe „Reverse-Charge-Verfahren“ auf der Rechnung ist dazu jedoch widersprüchlich.
Wie gehe ich richtig vor?
Zitat
Annett schreibt:
„Gemäß dem Art. 113 Abs. 1 oder Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes vom 11. März 2014 (GBl. Vom Jahr 2011 Nr. 177, Pos. 1054 in der jeweils geltenden Fassung)

Das ist das polnische Pendant der deutschen Kleinunternehmerregelung.

Wenn der Umsatz in Deutschland steuerbar ist, ist die Leistung regelmäßig steuerpflichtig. Weder die deutsche, noch die polnische KU-Regelung greifen. Das wird sich erst ab dem 1. Januar 2025 ändern.
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