Umsatzsteuerliche Behandlung für Waren aus China.

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Umsatzsteuerliche Behandlung für Waren aus China.
Hallo.


Ich beziehe waren aus China, um diese dann in Deutschland als Einzelunternhemer weiterzuverkaufen. Ab und zu wird mir die Ware direkt zugesandt(DDP). Auf der Rechnung die ich erhalte ist keine Umsatzsteuer vermerkt. Wie behandele ich das in meiner Buchführung am besten? Was ist mit der Eüinfuhrumsatzsteuer, welche ich auf meine anderen Importe sonst  auch zahlen muss. Soll ich die Sachen beim Zoll nachmelden?

Danke für eure Antworten.

Grüße Ricardo
Zitat
Rb01 schreibt:
Ich beziehe waren aus China, um diese dann in Deutschland als Einzelunternhemer weiterzuverkaufen. Ab und zu wird mir die Ware direkt zugesandt(DDP). Auf der Rechnung die ich erhalte ist keine Umsatzsteuer vermerkt. Wie behandele ich das in meiner Buchführung am besten?
SKR03: 2980 an 1200

Zitat
Rb01 schreibt:
Was ist mit der Einfuhrumsatzsteuer, welche ich auf meine anderen Importe sonst  auch zahlen muss.
SKR03: 1588 an 1200

Zitat
Rb01 schreibt:
Soll ich die Sachen beim Zoll nachmelden?
Das ist keine buchhalterische Frage. Es gibt dazu aber etwa eine Abhandlung unter
https://www.hlw-muenster.de/wp-content/uploads/harnischmacher_loeer_wensing_merkblatt_ddp.pdf
Wenn die Ware direkt zu dir gelangt ohne zollrechtliche Importabwicklung, dann buchst du die Rechnung einfach normal (3200 SKR03) ohne Umsatzsteuer. Du bekommst ja auch bei der zollrechtlichen Behandlung neben dem Zollbescheid über Einfuhrumsatzsteuer zusätzlich eine ganz normale Rechnung vom Lieferanten. Insofern ist da erstmal nichts anders außer dass die Abrechnung (in der Regel durch den Paketdienst) fehlt.

Wenn keine Einfuhrumsatzsteuer für die Sendung erhoben wurde, muss man als Empfänger nicht darum betteln. Es ist ja sowieso nur ein durchlaufender Posten als Unternehmer mit Vorsteuerabzugsberechtigung und man erhält die gezahlte Einfuhrumsatzsteuern anschließend vom Finanzamt bei der Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurück. Ich habe mal vor Jahren die Höhe der festgelegten Einfuhrumsatzsteuer beim Zollamt reklamiert und mit genau dieser Begründung wurde mir die Korrektur der Abrechnung verweigert - weil es für mich im Ergebnis keinen Einfluss hat und ich nicht mit der Einfuhrumsatzsteuer als Unternehmer belastet bin.
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