ich stehe vor der Frage, ob ich in Bezug auf meinem Fall die Umsatzsteuer abziehen darf. Folgender Fall hat sich ereignet.
Ich bin Einzelunternehmer und beziehe Ware aus dem europäischen Raum (innergemeinschaftlicher Erwerb), so dass auf diesen Rechnungen keine Umsatzsteuer angegeben ist. Die Ware wird ausschließlich in Deutschland verkauft. Nun ist der Fall eingetroffen, dass ein Teil dieser Ware im Lager beschädigt worden und somit nicht mehr verkaufbar ist. Für diese Ware wurde noch keine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt versendet bzw. keine Umsatzsteuer entrichtet.
Muss ich dennoch die Umsatzsteuer für die nicht mehr verkaufbare Ware an das Finanzamt entrichten oder kann die Umsatzsteuer dieser Ware in der Umsatzsteuervoranmeldung herausgenommen werden?
Für konstruktive Antworten bedanke ich mich schon mal vorab.
Viele Grüße
Torsten





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