Abschreibung buchen (eintragen) Selbstständiger ohne GUV

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Abschreibung buchen (eintragen) Selbstständiger ohne GUV, Angabe des Abschreibungsbetrag in der Buchhaltung
Hallo,

ich habe eine sehr praktische Frage zum Thema Abschreibung und mich sehr freuen wenn mir da jemand weiterhelfen kann.

Wie die Abschreibung prinzipiell funktioniert habe ich verstanden mir geht es nur darum wo und wann ich den jährlichen Betrag eintragen muss.

Zu dem Fall:
Kauf eines Laptops 3028,49 netto im Oktober 2018 - Abschreibung 3 Jahre
Abschreibung 1. Jahr (2018): 252,37 € (anteilig 3 Monate)
Abschreibung 2. Jahr (2019): 1009,50€

Ich muss nur eine ganz simple Einnahmen / Ausgaben Rechnung machen muss mit anschließender EÜR.
Derzeit habe ich in meiner Excel Liste bei den Ausgaben im Monat Oktober den vollen Wert, 3603 inkl. MWST stehen. Die Steuer wurde direkt in voller Höhe bei der nächstfolgenden Umsatzsteuervoranmeldung abgesetzt.

Sollte dort jetzt eigentlich die 252,37 stehen? Also die erste Abschreibungsrate? Im Monat Oktober? Oder bleibt der volle Betrag stehen? oder wird er garnicht als Ausgabe erfasst?

Wo muss ich den abzuschreibenden Betrag von 2019 (1009,50€) eintragen? Im Januar als Ausgabe? Anteilig auf alle Monate? Oder garnicht?

Mir geht es wirklich nur darum wo ich was eintragen und wo ich was als Ausgabe erfassen muss.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :)

Vielen Dank im Voraus
Matt
Es ist egal, wann du die Abschreibung eitragst. Es ist nur wichtig fur  die monatlichen Auswertungen.
Bearbeitet: Macaslaut - 05.03.2019 14:25:06
Hallo.

Zusätzlich möchte ich folgendes Anmerken, weil es bei der bisherigen Antwort ggf. etwas untergeht.

Auch bei der EÜR wird ein Anlagenverzeichnis geführt. Daher gibt es auch dort Anlagenbuchungen. Diese vermindern jedoch nicht den Gewinn, da diese zeitanteilig Abgeschrieben werden. Auch GWG's sind neben den normalen Anlagen dort zu führen. Nur werden diese bereits im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Alle anderen werden laut AfA-Tabelle abfeschrieben.

Zum Beispiel:
In der Exceltabelle ist eigentlich folgendes zu buchen:
1. Nur der AfA- Betrag (netto) bis vollständig abgeschrieben in jedem Jahr
2. Im Jahr der Anschaffung die volle Vorsteuer
3. Die Kaufbuchung wird hier dann gar nicht erfasst (musst Du als Erinnerung in einer Nebenrechnung machen), da diese ja den Gewinn nicht verändern darf (da abfeschrieben werden muss).



Bitte erlaubt mir in diesem Fall etwas zu meckern:
1. Es wird aus "Geiz"(?) keine vernünftige Software angeschafft, obwohl es diese bereits weit unter 100€ Kaufpreis gibt.
2. Wenn man sich sowas selbst basteln will, was durchaus okay ist, sollte man solche Fragen nicht stellen müssen, da sowas jede Software "blibd" kann.
3. Aus meiner Sicht ist dieses Beispiel nicht zur Nachahmung geeignet.
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