Abschreibung einer Leichtbauhalle

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[ geschlossen ] Abschreibung einer Leichtbauhalle
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der Abschreibungsdauer einer sog. "Leichtbauhalle"?
Normalerweise sieht §7 EStG ja 3% Jahres-AfA vor. Unsere Branchentabelle sieht bei Lagerhallen "aus Beton" 25  Jahre vor, bei Leichtbauweise 10 Jahre. 10 Jahre kommen mir doch recht kurz vor und die Nutzungsdauer wird hier mind. doppelt so lange geschätzt. Wie geht ihr mit sowas um?

Gruß
Bilibu
Bearbeitet: Bilibu - 26.05.2010 10:56:39
Hallo,

laut meiner mir vorliegenden AfA-Tabelle sind Hallen in Leichtbauweise über 14 Jahre abzuschreiben.

In dieser Liste gibt es aber einige Arten von Hallen, daher wäre eine genauere Definiton der Art der Halle notwendig.

Ich habe mal den Ausschnitt komplett reinkopiert.

Hallen in Leichtbauweise 14 Jahr
Tennishallen, Squashhallen u.ä. 20 Jahre
Traglufthallen 10 Jahre
Kühlhallen 20 jahre
Baracken und Schuppen 16 jahre
Baubuden 8 Jahre
Bierzelte 8 Jahre
Pumpenhäuser, Trafostationshäuser und Schalthäuser 20 Jahre
Silobauten
aus Beton 33 Jahre
aus Stahl 25 Jahre
aus Kunststoff 17 Jahre
Hi,

die von Dir zitierte AfA-Tabelle ist die für "allgemeinverwendbare Anlagegüter". Da für uns aber eine Branchentabelle (102 für Hafenbetriebe) gilt und ich denke bindend ist, muss ich wohl von den dort genannten 10 Jahren ausgehen.

Bei der "Halle" handelt es sich um eine Stahlrahmenkonstruktion die mit Fundamenten im Boden verdübelt wird. Die Seitenwände und die Decke bestehen aus Trapezblechen und vorne kommt ein Rolltor rein. Keine Isolation, keine Heizung etc.. Es soll dort Stahl gelagert werden.

"Leichtbauweise" wird in den Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen wie folgt beschrieben: „Bauausführung im Fachwerk oder Rahmenbau mit einfachen Wänden z. B. aus Holz, Blech, Faserzement o.ä., Dächer nicht massiv (Papp-, Blech- oder Wellfaserzementausführung).“

Mir ist nur nicht so ganz klar, warum diese Art in der einen Tabelle mit 14 Jahren und in der anderen mit 10 Jahren steht und wie man eine Argumentation für eine evtl. längere Nutzungsdauer hinbekommt.

Gruß
Bilibu
Hallo,

ok da ihr eine eigene Tabelle habt, würde ich diese dann die Priorität geben.

Ich habe es bisher nicht probiert aber eigentlich müsste FA und Co kein Problem mit einer längeren Nutzungsdauer haben als die angegebene, da hier der Gewinn für das Finanzamt besser ausfällt.

Problematisch wird es häufig nur, wenn eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden soll. Hierbei müssen i.d.R. auch sehr gute Begründungen vorliegen. So jedenfalls mein Stand, nach was man so hört. Ich persönlich nehme meistens die Werte der Tabelle.

Gruß

Reaper
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