ich bin neu hier, sitze gerade über meinen Jahresabschluss 2019 (Einnahme-/Überschussrechnung) und bin mir bei einem Sachverhalt unschlüssig.
Ich habe mir eine neue Briefkastenanlage zugelegt (AK = 305,71 € netto), diese wird sowohl gewerblich (41,90%) und privat (58,10%) genutzt.
Bei ausschließlich gewerblicher Nutzung ist es ja für mich eigentlich klar, Sofortabschreibung als GWG und Aufnahme in das Verzeichnis. Nun sind die anteiligen AK für den gewerblichen Bereich aber nur 128,09 € netto. Da dies nun unter 250 € netto liegt, wird das nun als sofortabzugsfähiger Aufwand gebucht (damit ohne Aufnahme in das Verzeichnis) oder trotzdem als GWG (mit Aufnahme in Verzeichnis). Oder ist das ganz anders zu handhaben?
Da in den letzten zwei Jahren große Erhaltungsaufwendungen anstanden - und der geltend gemachte Vorsteuerabzug doch erheblich höher als in den letzten Jahren war - hat sich im letzten Jahr auch gleich die Umsatzsteuersonderprüfung angemeldet, dort wurde dann vorgenannter Aufteilungsmaßstab für alle im Zusammenhang stehenden Grundstücksaufwendungen im Abschlussbericht festgelegt.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Danke und Grüße!
Peter