GEwerk.business GmbH
Bielefeld
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen vom 18.12.2024 – I R 47/21 und I R 39/21 die Voraussetzungen konkretisiert, die im grenzüberschreitenden Sachverhalt im Anwendungsbereich eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu einer ausländischen Betriebsstätte führen. Aus einer solchen Betriebsstätte erzielt der Steuerpflichtige in der Regel Einkünfte, die im Inland steuerfrei sind und nur der ausländischen Besteuerung unterliegen.|
Erstellt von (Name) E.R. am 05.05.2025
Geändert: 05.05.2025 07:38:19
Quelle:
BFH
Bild:
Bildagentur PantherMedia / DingaLT
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