Da dieser nicht selbstständig nutzbar ist, sondern nur in Verbindung mit meiner Kamera, hätte ich ihn jetzt nach erster Überlegung in den Anlagewert meiner Spiegelreflexkamera mit eingerechnet und entsprechend über 7 Jahre abgeschrieben.
Oder muss ich den Blitz, weil zwischen 150 und 1000 € in den GWG-Pool buchen ?
Meine 2. ganz grundsätzliche Frage:
Ich kaufe mir z.B. einen Computer für 1500€ - schreibe diesen über 3 Jahre ab. 1 Jahr später kaufe ich mir einen neuen Monitor, sagen wir für 1100€ - diesen buche ich (da nicht selbstständig nutzbar) in das Vermögen des Computers mit ein. Nun meine Frage - verlängern sich hierdurch die Abschreibungszeiten ? Wird dann der Gesamtwert (PC + Monitor) über die letzten 2 Jahre abgeschrieben - oder wird es dann getrennt (PC 2 Jahre und Monitor 3 Jahre) ?
Bin auf Eure Antworten gespannt
