GWG (Sofortabschreibung) nach 10 Monaten defekt - wie behandeln

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GWG (Sofortabschreibung) nach 10 Monaten defekt - wie behandeln, GWG
Hohoho,

ein im Dezember 2019 angeschafftes GWG <250€, welches folglich als Sofortabschreibung ohne Aufnahme ins Anlageverzeichnis gebucht wurde, ist seit Oktober 2020 defekt. Muss ich dieses in irgendeiner Weise ausbuchen? Restwert oder ähnliches ist bei der Sofortabschreibung ja nicht relevant, oder?
Muss ich den Defekt belegen? Ist halt ein GWG, was soll der Aufwand? Für mich kaputt und weg, fertig. :D
Falls relevant: EÜR, keine Bilanz

Ich frage, weil bei Sammelposten ja so ein Anlageverzeichnis-ausbuchen Prozedere besteht und mir der Unterschied zur Sofortabschreibung bei defekt noch nicht so ganz klar ist.

Danke für eure Antworten.
Mit dem Buchen ist es so auf Erden, es kann einem schnell zum ? werden.
Hallo,

ich empfehle zuerst Gedanken sortieren.
In 2019 galt die Sofortabschreibung unter 250,00€ NETTOBETRAG ohne Aufnahme in ein Anlageverzeichnis.
Ich würde zuerst nachschauen, wo das gekaufte Objekt hingebucht worden ist. Ist es vielleicht auf GWG gebucht worden,
kann man es da wieder runterwerfen also umbuchen auf das jeweilige Aufwandskonto..
Nehmen wir mal an es wäre ein Notebook, das man fälschlicherweise auf GWG 0480 gebucht hätte, dann umbuchen auf Büromaterial, direkt in den Aufwand. Das sind dann zu 100% Betriebsausgaben.
Damit ist schon alles erledigt und man muss nichts weiter machen.

Da es in keinem Anlageverzeichnis auftaucht, muss man es auch nicht ausbuchen. Es spielt auch keine Rolle, ob es defekt ist.

Nehmen wir an, dass das gekaufte Objekt einen höheren Wert hätte, beispielweise 500,00€ und nehmen wir mal an, es wäre in einem
Sammelposten drin, wird dieser Sammelposten auf 5 Jahre abgeschrieben, ob das Teil nun defekt ist oder gar nicht mehr vorhanden.
Man zählt alle GWG´s in einem Sammelposten zusammen, das Ganze geteilt durch 5 und diese Zahl, die dann rauskommt ist die
Abschreibungsrate, die man verbuchen muss.

LG
Hallo,

wenn der Gegenstand in den Aufwand gebucht wurde, ist nichts weiter zu unternehmen. Auch wenn der Gegenstand in einen Sammelposten eingestellt wurde, ist nichts weiter zu unternehmen. Der Gegenstand ist zwar im Sammelposten noch nicht ganz abgeschrieben, kann aber aufgrund der Sammelpostenlogik nicht einzeln ausgebucht werden.

VG, Buchi
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