ich bin neu hier, werde eure Hilfe aber in Zukunft bestimmt öfters mal brauchen

Also, mein Chef hat sich auf dem Firmengrundstück einen Hundezwinger bauen lassen (Wert ca. 2500 Euro netto).
Ist dieser aktivierungspflichtig?
LG
rocki
12.07.2014 13:01:45
Hallo,
ich bin neu hier, werde eure Hilfe aber in Zukunft bestimmt öfters mal brauchen ![]() Also, mein Chef hat sich auf dem Firmengrundstück einen Hundezwinger bauen lassen (Wert ca. 2500 Euro netto). Ist dieser aktivierungspflichtig? LG rocki |
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12.07.2014 13:22:46
Wenn er zum Betriebsvermögen gehört ja!
![]() Dafür würde z.B. sprechen, wenn der Hund (falls es einen gibt ![]() ![]()
Bearbeitet:
bdirk - 12.07.2014 13:29:14
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12.07.2014 14:42:11
Tja, das ist dann so eine Sache
![]() Die Kosten laufen über die Firma. Der Untergrund wurde gepflastert, was wohl unter Instandhaltung läuft. Der Zwinger ist jedoch neu. Es handelt sich nicht um einen Wachhund und bisher wurde auch keine Hundesteuer gebucht. Keine Ahnung wie ich das buchen soll. Sonst. betriebliche Aufwendungen? Irgendwie passt das alles nicht, weil der Hund eigentlich nur tagsüber da bleibt, damit er nicht alleine ist. rocki |
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12.07.2014 14:51:09
Tja, dann ist es "notwendiges Privatvermögen" und darf nicht aktiviert werden!!!!
Und den Wachhund kannst du dir wohl auch abschminken oder sind mindestens 200 Meter Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude? ![]() Zur "Instandhaltung" braucht man dann wohl auch nichts mehr sagen! Abgesehen davon: Was willst du instandhalten, was es noch nicht gab? ![]() Endlich mal nen lustiger Sachverhalt! ![]() |
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12.07.2014 14:56:26
Und auf der Rechnung steht: Hundezwinger 2.500 € Ich würde gern die Augen des Betriebsprüfers sehen, wenn ihm die Rechnung auf dem Tisch liegt! ![]() |
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12.07.2014 15:01:43
Je länger man darüber nachdenkt, desto besser wirds!
Wenn es die "erstmalige Pflasterung" ist, gehört sie zu den AK des Hundezwingers! ![]() Jetzt musst du nur solange biegen, bis der Hund zu mindestens 10% betrieblich genutzt wird, dann ist er wenigstens gewillkürtes Betriebsvermögen! ![]() |
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12.07.2014 15:10:49
Ja schöner wäre, wenn hier auch ein Wachhund dazu gekauft werden würde, dann wäre das Ganze schlüssiger.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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12.07.2014 15:21:12
@sroko
Es gibt doch schon einen Hund! Die Nutzungsart ist ja nicht von der Gattung abhängig, sondern von der tatsächlichen Nutzung! ![]() Auch ein Rehpinscher könnte also steuerlich als betrieblich genutzter Wachhund angesehen werden! ![]() Aber nur, wenn das nächste bewohnte Gebäude mindestens 200 m entfernt ist! Bitte erstmal nachmessen. Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 21. Januar 2010 – 2 K 574/09.TR Wenn ja, müsste man klären ob es nach Würdigung der Standfestigkeit bewegliches oder unbewegliches AV ist! Oder man deklariert den Zwinger als Unterstellmöglichkeit für Dienstfahrräder. Da sag nochmal einer Buchhaltung wäre nicht kreativ! ![]()
Bearbeitet:
bdirk - 12.07.2014 15:33:23
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13.07.2014 08:51:09
Freut mich, dass ihr den Sachverhalt interessant findet. Nur hilft mir das leider nicht weiter
![]() Wie würdet ihr es denn nun buchen? AV oder Aufwand? Die Firma steht im Gewerbegebiet - Wohnungen sind da nicht. Der Hund ist nachts definitiv nicht da. Es wurde nicht nur der Untergrund für den Zwinger geflastert, sondern der komplette Eingangsbereich. rocki |
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13.07.2014 10:25:20
Hallo rocki,
sry, aber das oben musste sein!
Also trennen wir mal die zwei Sachen.
Wenn der Eingangsbereich vorher schon in irgendeiner Art gestaltet war, würde ich es als Instandhaltung buchen. Bei erstmaliger Pflasterung dürfte es sich um nachträgliche AK/HK handeln, also aktivieren.
Der Betrag für den "Fahrradunterstand" ist nicht unerheblich. Tatsache ist, das es betriebsfremd ist. Wie stellt sich denn dein "Chef" das Ergebnis der Verbuchung vor???? Das ist eindeutig "Privatvergnügen". Ging die Rechnung an den Betrieb? Was steht da genau drauf? Gruß PS: Wurde es schon gebucht? Wenn ja, wie? Und welche Rechtsform hat der Betrieb? Bilanzierer nehm ich an oder?
Bearbeitet:
bdirk - 13.07.2014 11:31:29
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