Manuelle AfA für gebrauchtes Kfz?

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Manuelle AfA für gebrauchtes Kfz?, Manuelle AfA
Hallo,

ich kenne mich mit der manuellen AfA nicht aus.
Kann man die manuelle AfA auf einen gebrauchten PKW (Anschaffungskosten 18.000,-) anwenden?

Der Hintergrund ist folgender, ich möchte den PKW nicht so schnell wie möglich gegen "1 €" abschreiben.
Vielmehr möchte ich den tatsächlichen Wertverlust abschreiben.

Ist das über die manuelle AfA möglich?
Falls ja, kann ich nur mal angenommen z. B. für
2015 = 2.000€
2016 = 1.800€
2017 = 1.500€
abschreiben?

Vielen Dank im voraus.
Hallo,

manuelle AfA? ...ist die denn zulässig, m.E. nicht.  :denk:

Normalerweise schreibst Du einen gebrauchten PKW über die Restnutzungsdauer nach AfA-Liste ab oder setzt für Dich eine höhere Laufzeit für das Fahrzeug an.

Beispiel: Fahrzeug ist 2 Jahre alt

gewöhnliche Nutzungsdauer nach Afa-Tabelle wären 6 Jahre, also Restlaufzeit 4 Jahre. Bei linerarer Abschreibung hättest Du bei 24.000 Anschaffungskosten, dann z.B. 4.000 pro Jahr Abschreibung und das 4 Jahre lang. Alternativ kannst Du aber auch z. B. 8 Jahre Restlaufzeit ansetzen, wenn Du der Meinung bist das Fahrzeug solange im Unternehmen zu nutzen und die Abschreibungen lieber klein halten willst. Bei linearer Abschreibung wären es dann 2.400 EUR pro Jahr.

LG

Biene
Hallo Biene,

ich habe keine Ahnung ob die manuelle AfA zulässig ist.

Die Restlaufzeit zu verlängern wäre besser als nichts
auch wenn der tatsächliche Wertverlust ja nicht linear ist.

LG
Bieber
Hi,
es gibt keine manuelle AfA;
früher gab es neben der linearen AfA die degressive AfA. Diese ist aber nicht mehr zulässig.
Außerhalb dieser Standardformen gibt es noch Sonder-AfA nach verschiedenen Gesetzten. Die finden aber hier keine Anwendung.
Also bleibt nur die lineare AfA.

Entgegen der Rechnung von Biene glaube ich nicht das das Finanzamt es akzeptiert, das man das Bisherige Alter eines Gegenstandes von der Nutzungsdauer abrechnet. Wenn du ein Fahrzeug anschaffst, zählt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab deinem Anschaffungszeitpunkt. Ausnahme ist dann möglich, wenn du eine stichhaltige Begründung für eine kürzere BND vorlegst. Bei einem 2 Jahre alten Fahrzeug ist dieses sicherlich nicht möglich.
d.h. Abschreibung der 18.000 EUR auf 6 Jahre = 3.000 EUR/Jahr

MfG
Hallo StephanM,

Ich möchte die Abschreibung der 18.000 EUR auf 6 Jahre = 3.000 EUR/Jahr so eigentlich nicht.

Wie anfangs geschrieben möchte ich den PKW nicht so schnell wie möglich gegen "1 €" abschreiben.
Vielmehr möchte ich ungefähr den tatsächlichen Wertverlust abschreiben.
Nach 6 Jahren dürfte der Zeitwert noch bei 5.000 - 6.000 € liegen.

Gibt es da irgendwie eine Möglichkeit?

LG
Bieber
Hi,

Abschreibung steuerlich §7 Abs. 1 Satz 2 EStG nach betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer (Pkw=6Jahre).

Aber sonst ruf doch mal im Finanzamt an und frag den für dich zuständigen Bearbeiter, ob er auch eine längere Nutzungsdauer akzeptieren würde.


MfG
Hallo,

die 6 Jahre sind m.E.  nicht zwingend! Wenn Du der Meinung bist, das Fahrzeug 10 Jahre im Betrieb zu nutzen, kannst Du es auch über diese längere Laufzeit abschreiben. Die AfA-Tabelle stellt m.E. nur eine Richtlinie, bzw. Mindestlaufzeit dar, damit nicht jeder alles sehr kurz abschreiben kann. Eine längere Laufzeit ist dem FA erst einmal egal.

LG
Biene
Hallo Biber,

steuerrechtlich musst du deinen Gebrauchtwagen linear abschreiben. Ich stimme Biene zu: Meines Wissens darfst du für einen Gebrauchtwagen die Restnutzungsdauer schätzen und darüber abschreiben. Wir hatten hier kürzlich ein ähnliches Thema:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/messages/abschreibungen-und-afa-tabellen::30/abschreibung-alter-gebrauchtfirmenwagen::8891/message33874/#message33874
Vielleicht hilft das weiter.

Gruß
Homer
Hallo,

ok, eine manuelle AfA kann man anscheint nicht anwenden.
Dann bleibt mir wohl nur die längere Nutzungsdauer.

Besten Dank!

LG
Bieber
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