ich habe eine Frage zu Betriebsmitteln, die Mitarbeiter nach Ende der Abschreibungsdauer für die eigene Nutzung übernehmen. Ich hoffe ich habe keinen Beitrag dazu übersehen, der die Frage schon beantwortet.
Wenn das Unternehmen ein Betriebsmittel (Bsp. Rechner für das Homeoffice) für den Mitarbeiter anschafft befindet sich dieses Gerät ja im Besitz des Unternehmens. Wenn es nun über 3 Jahre abgeschrieben wird ist der Wert des Geräts für das Unternehmen nach dieser Zeit ja Null. Wie verhält es sich jetzt mit Geräten, die danach von den Mitarbeitern abgekauft werden sollen? Kann das Betriebsmittel einfach so überlassen werden? So wie ich es verstehe gibt es diesen Fall im Prinzip nicht, sondern es muss immer eine gewisse Gebühr durch den Mitarbeiter gezahlt werden. Wie findet man heraus, wie hoch diese Gebühr ist und wie wird sie besteuert - greifen hier die pauschalen 25%?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Viele Grüße
Ferdinand
Diese Excel-Vorlage (Tool) ermöglicht die Planung und Überwachung der termingemäßen Lieferung von Dokumenten in einem Projekt. Auf der Grundlage der erfassten Plan- und Ist-Termine wird für jede Berichtsperiode der Status ausgewertet und in einem Dashboard präsentiert. Dieses Werkzeug enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle. Zusätzlich bietet das Werkzeug die Kategorisierung der Dokumente nach bis zu vier frei wählbaren Merkmalen, so dass die Auswertung nach verschiedenen Selektionskriterien möglich ist. Preis 22,00 EUR .... 



Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer 











Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. 