Unterschied zwischen Aufwand und GWG Sofortabschreibung

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Unterschied zwischen Aufwand und GWG Sofortabschreibung
Hallo!

Ich stehe da gerade vor etwas wie einer gedanklichen Blockade und egal, wie ich es wälze, komme ich da logisch nicht weiter. Vielleicht kann mir einer von euch dabei helfen: Entsprechend der Regelung für geringfügige Wirtschaftsgüter darf ich ja zwischen 150€ und 410€ (netto) Geräte sofort abschreiben. Das ist soweit logisch; sprich ich kaufe mir eine Kamera für 300€ netto und kann Sie im Anfschaffungsjahr komplett abschreiben. Wenn ich das richtig sehe, verhält es sich de facto also so, als würde ich die Kamera als Aufwand verbuchen.

Diese GWG-Regelung gilt ja aber erst ab 150€, darunter kann ich direkt als Aufwand verbuchen - was ja aber nun quasi das gleiche zu sein scheint. Logisch ergibt sich also für mich dieser Satz: Bis 150€ darf ich als Aufwand verbuchen. Danach darf ich bis 410€ als Aufwand verbuchen. Das kann doch so nicht gedacht sein?

Und noch eine kleine Frage: Ein Drucker, den ich für 300€ kaufe, zählt ja laut einschlägigen Erklärungsseiten zu dem Thema nicht als GWG, da er nicht selbstständig nutzbar ist. Muss ich ihn also zwangsläufig über die Nutzungszeit abschreiben?

Vielen Dank im Voraus für Hilfe!
Viele Grüße, Jonathan
:wink1:

In der G+V macht es keinen Unterschied. Für die GWG zwischen 150 bis 410 Euro führst du ein Anlageverzeichnis. Der Umweg über die Aktivierung gibt also eine Übersicht über die angeschafften Gegenstände.

Zum Drucker: so siehts aus. Die Nutzungsdauer müsste 5 Jahre sein.
Hallo,

das mit dem Drucker ist eher theoretisch. In der Praxis wird m.E. ein Drucker häufig einfach als selbständiges WG und damit als GWG behandelt. Ist es ein Drucker-Fax-Scan-Kombigerät zählt es sogar ganz offiziell zu den selbständigen WG.

Ich denke, das wird sonst auch nicht weiter beanstandet bei einer Prüfung.

Gruß, Buchi
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