Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (negatives EK)

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[ geschlossen ] Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (negatives EK)
Hallo zusammen,

ich habe da mal folgende Frage zum Thema Bilanzierung:

Das bilanzielle Eigenkapital des Unternehmens X ist durch in den vorangegangenen Jahren angesammelte Verluste aufgebraucht und es ergibt sich ein Überschuss der Passiva über die Aktiva (negatives Eigenkapital = formelle buchmäßige Überschuldung).

Wie lässt sich ein solches negatives Eigenkapital wieder ausgleichen bzw. in ein positives Eigenkapital umwandeln? Mittelzuführung durch die Gesellschafter? Erwirtschaftung nachhaltiger bilanzieller Gewinne in den kommenden Jahren? Wie wirkt sich die Tilgung der Verbindlichkeiten auf das bis dato zur Entstehung gelangte negative Eigenkapital aus?

Ließe sich dies nicht durch einen Debt-Equity-Swap lösen, also dergestalt, dass der Gläubiger seine Forderung in Eigenkapital umwandelt, so dass sich die Summe der gesamten Verbindlichkeiten um diesen Betrag verringert und das Eigenkapital sich um eben diesen Betrag erhöht bzw. das zunächst negative Eigenkapital wieder ausgeglichen wird?

Würde mich über verständliche kurze Rückmeldungen sehr freuen! Danke vorab!

gibian78
Hallo,

eigentlich hast Du Deine Frage schon richt selbst beantwortet.

Das EK kann durch Kapitaleinlagen der Gesellschafter und Jahresüberschüsse erhöht werden. Wenn ein Gläubiger auf die Tilgung von Verbindlichkeiten verzichtet, läuft dies, da dies ja einen Ertrag darstellt auch über die G+V, also dem Jahresüberschuss. Der Verzicht des Gläubigers wirkt also nur indirekt auf das EK.

Es gibt jedoch noch einige Maßnahmen, mit denen eine vermögensmäßige Überschuldung bei rechnerischer Überschuldung (negatives EK in der Bilanz) vermieden werden kann. Das einfachste Beispiel wäre einen Rangrücktritt bei Gesellschafterdarlehen zu erklären.

Gruß, CP1
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