Unfertige Leistungen bei Lizenzprodukt (Software)?

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Unfertige Leistungen bei Lizenzprodukt (Software)?
Hallo zusammen,

es geht um eine Software, für die die GmbH nach Fertigstellung Lizenzgebühren erhält.

Habe ich bis zur Fertigstellung nur Aufwand (Personalaufwand, Fremdleistungen) und erst ab Fertigstellung/Lizenzierung Lizenzerlöse?

Oder muss ich (vor Fertigstellung) zum Jahresabschluss Unfertige Leistungen erfassen/buchen?

Besten Dank vorab!

VG
Hallo, RWPB

Zitat
RWPB schreibt:
Oder muss ich (vor Fertigstellung) zum Jahresabschluss Unfertige Leistungen erfassen/buchen?

Du kannst die Lizenz aktivieren und zwar nur in der Handelsbilanz, die Pflicht dafür besteht  aber nicht. Außerdem ist es keine Leistung, sondern ein Immaterieller Vermögensgegenstand. Der wird auch unter " selbstgeschaffenenn Immat.VG" ausgewiesen. Du kannst aber auch auf "Imat.VG im Bau" buchen.
Bearbeitet: Macaslaut - 07.08.2020 19:07:47
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