eine externe Festplatte zur Datensicherung hat einen Anschaffungspreis von EURO 99.
Wird die über ihre übliche Nutzungsdauer (36 Monate) hinweg abgeschrieben oder als GWG?
Der PC wurde schon komplett abgeschrieben.
MfG
Tatiana
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27.10.2009 11:25:26
Hallo,
eine externe Festplatte zur Datensicherung hat einen Anschaffungspreis von EURO 99. Wird die über ihre übliche Nutzungsdauer (36 Monate) hinweg abgeschrieben oder als GWG? Der PC wurde schon komplett abgeschrieben. MfG Tatiana |
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27.10.2009 11:35:19
Hallo tatjana,
eine externe Festplatte würd ich als selbst. Nutzbar und bewertbar einordnen, selbst wenn Sie für nur einen bestimmten PC angeschafft wurde. Somit ab in den Aufwand z.b. Bürobedarf. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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27.10.2009 11:51:05
Hallo!
Du meintest wohl nicht selbstständig nutzbar? Für den Betrieb von externen Festplatten werden immerhin Computer benötigt! Also kommt es doch in die normale Afa? LG, Neele |
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27.10.2009 12:00:24
Mahlzeit Neele,
sicher ist er ohne PC nicht nutzbar, ergo eigentlich nicht selbst. nutzbar. Nun versuch ich einen Spagat in dem ich unterstelle eine externe Festplatte kann an jedem beliebigen PC verwendet werden je nachdem wann ich ihn brauche und unterstelle damit er ist in seiner Eigenart selbst. nutzbar. :wink: Da der Betrag auch sehr niedrig ist kann man ihn nun unter 150 Euro als Aufwand behandeln, bevor man auf die Schiene kommt und ihn als nicht selbst. Nutzbar aktivieren müsste. Aufgrund des geringen Betrages schaut da auch ein BP nicht genauer hin. 8) Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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27.10.2009 12:15:58
Ha! Ich habs gefunden!
Quelle: R 6.13 EStR 2005 Dann ist es wenigstens rechtssicher, bevor hier noch jemand sagt, die Buchung würde niemand bemängeln... :lol: |
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27.10.2009 13:19:44
Ok Neele,
:? die Passage kenn ich, wohin tendierst Du denn nun, in der Theorie und in der Praxis? Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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27.10.2009 15:35:36
Hallo,
ich würde es auch wie Ansimi probieren. Auch wenn ganz genau genommen diese nicht selbstständig nutzbar ist. VG Bookman |
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28.10.2009 14:58:31
Hallo,
es sollte in erster Linie bedacht werden ob: 1. Austausch weil alte defekt 2. Eine neue dazu kommt. LG Rabs |
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29.10.2009 08:04:40
Ich verstehe den Auszug aus R. 6.13 EStR eigentlich als Bestätigung von Ansimis Vorgehen....
Ihr nicht? Da steht doch: sind selbstständig nutzungsfähig, wenn (...). Eine externe Festplatte zähle ich zu dem Beschriebenen! |
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