Aktienrückkauf

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[ geschlossen ] Aktienrückkauf
Guten Morgen zusammen!
Kann mir jemand bitte mal den Buchungssatz für den Rückkauf eigener Anteile nach BilMoG erklären?
Beispiel: Rückkauf von 100.000 Aktien zu 15 Euro/Aktie , Nennwert: 5 Euro

=> Eigene Anteile 50.000              an Bank 150.000
    Gewinnrücklagen 100.000

Warum werden hier die Gewinnrücklagen ausgebucht?
Wo taucht das Konto Eigene Anteile in der Bilanz auf?

Danke!
Hallo Winterdream,

also die Eigenen Anteile werden auf der Aktivseite beim UV ausgewiesen, gleichzeitig wird beim EK der selbe Betrag unter RS für eigene Anteile ausgewiesen, so das hier eine Ausschüttungssperre bewirkt wird.

Die Buchung müsste lauten:

Eigene Anteile (Aktivkto.) (100.000 x 5 Euro).. 500.000
Gewinnrücklagen/JAÜ ............................... 1.000.000
.....................................................................................an Bank 1.500.000

So nun hast du das EK um 1.000.000 Euro gekürzt und stellst für die letzten 500.000 Euro eine Ausschüttungssperre ein gem. § 272 (4) HGB.

RS für eigene Anteile (EK)  500.000 an eigene Anteile (Passivkto) 500.000

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Dankeschön!
Das hat mir schonmal geholfen, da ich mich immer gefragt habe, warum in dem Buchungssatz keine Rücklage für eigene Anteile vorkommt.
Aber ich habe noch ein paar Rückfrage:
Ich habe mal folgendes gelesen:
1)
"Der Unterschiedsbetrag wird mit den frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen" - wie ist das in diesem Zusammenhang zu verstehen?
2) "und stellst für die letzten 500.000 eine Ausschüttungssperre ein" - welche letzten 500.000?
3)  RS für eigene Anteile (EK) 500.000 an eigene Anteile (Passivkto) 500.000
   => hier buche ich doch die RS für eigene Anteile AUS oder nicht?
4) Warum kürze ich das EK bei den Gewinnrücklagen?

Nochmal Danke und viele Grüße!
OK,

zu1.) da die eigenen Anteile aus eignen Mitteln (Innenfinanzierung) erwoben werden müssen und du auf der Aktivseite nur den Nennbetrag ausweisen kannst, muss folglich der übersteigende Betrag aus dem EK kommen und dies kann natürlich nur aus frei verfügbaren Mitteln geschehen wie z.b. Gewinnrückl. oder dem JAÜ.

zu 2.) Da beim Kauf nur der übersteigende Betrag direkt gegen das EK gebucht wird, fehlt somit noch der Nennbetrag der eigenen Anteile, würde man diesen nicht nachbuchen, stände er als ausschüttbares Kapital zu Verfügung

zu 3.) die RS für eigene Anteile ist nicht mit den normalen RS zu vergleichen, hier soll ja gerade das EK gemindert werden(Ausschüttungssperre). Beispielsweise könntest du auch buchen: Gewinnrücklagen/JAÜ an eigene Anteile (Passivkto.)

zu 4.) müsste eigentl. nun klar sein.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Super! Dankeschön! Habe nun alles verstanden!  :)
Ohhhh ich habe doch noch eine Frage.
Manchmal lese ich, dass eigene Anteile ein "Unterkonto des gezeichneten Kapials" ist und somit das gez. Kapital mindert, wenn ich z.b. buche Eigene Anteile an....
Aber manchmal wird auch gesagt, dass es ein Konto im UV ist...und somit erhöht wird, wenn ich buche eigene Anteile an....

Man man man...dieser Buchungssatz
Ohhhhh, das ist gut das du nochmal Fragst :mrgreen:

ich hab mir den § 272 nochmal angesehen und festgestellt das dieser durch den Bilmog auch verändert wurde. Somit ist das was wir bisher besprochen haben, altes Recht und erledigt sich zum 31.12.2009.

Ab 2010 ist ein Ausweis auf der Aktivseite nicht mehr erlaubt, sonder die eigenen Anteile werden offen vom gez. Kap abgezogen. (nun § 272 (1a) HGB)

Sollte so aussehen:

gez. Kap .........1.000.000
eigene Anteile..... -50.000

ansonsten wird alles mit den freien Gewinnrücklagen verrechnet. Somit erübrigt sich natürlich die gesonderte verbuchung der Ausschüttungssperre.

Sorry hatte den Bilmog hierbei nicht auf dem Schirm und hoffe dich nicht verwirrt zu haben.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
So danke! Jetzt sind endgültig alle Unklarheiten beseitigt!  :mrgreen:
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