Auszahlungen von Online-Verkäufen richtig buchen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Auszahlungen von Online-Verkäufen richtig buchen
Hallo,

wir verkaufen Waren über eine Online-Verkaufsplattform mit Sitz in Deutschland.
Am Monatsende wird der Umsatz ABZÜGLICH der Gebühren (Verkaufsprovision etc.) auf unser Geschäftskonto überwiesen.

Hier die Voraussetzungen: Wiso Steuer, EÜR, umsatzsteuerpflichtig, Ist-Versteuerung, SKR03.

Nun die Fragen:
1) Wie bucht man die Kundenrechnungen?
Problem: diese Beträge tauchen ja sonst nirgendwo auf und sind aber für die Berechnung der Umsatzsteuer nötig.
Und diese Rechnungen werden ja erstellt, BEVOR eine Auszahlung an uns stattgefunden hat.
Wir dachten an ein Interimskonto, aber geht das bei Ist-Besteuerung überhaupt?

2) Wie verbucht man die Gebühren/Verkaufsprovisionen der Verkaufsplattform, um die Vorsteuer geltend machen zu können?
Eher als Provisionen oder als Werbungskosten?

DANKE schonmal!  :)
Hallo buchhalter247,

Online-Handel ist ein ziemlich weites Feld. Zu beachten für die USt ist u.a., das der Zahlungseingang beim Anbieter der Plattform bereits als zugeflossen für die Ist-Versteuerung gilt. Da üblicherweise die Zahlung bei Bestellung erfolgt liegt die Rechnungslegung meist nach Zahlung und Lieferung. Was zur Folge hat, das die USt im Zeitpunkt der Rechnungslegung/Lieferung fällig ist.
Es empfiehlt sich m.E. mit einem Debitorenkonto zu buchen (geht technisch gesehen auch bei Überschussrechnern). Also die Ausgangsrechnung bei Rechnungslegung einbuchen und dann bei Zahlung ausbuchen. Das würde auch die Ist-Versteuerung berücksichtigen (ob bei Ihrem Programm weiß ich leider nicht). Das Buchungsdatum muss aber dem Geldeingang bei der Plattform entsprechen.
Das Datum und den Betrag sollte man auf der Abrechnung der Plattform ersehen können. Es müsste eine Abrechnung von denen geben, auf der alle Vorgänge nachvollziehbar sind. Meist sind diese so aufgebaut, das man den Bruttobetrag, die Gebühren/Provision und den Auszahlungsbetrag ersehen kann, sowie natürlich den Kunden bzw. die Rechnungsnummer.

Die Gebühren/Provision werden üblicherweise auf Konto Verkaufsprovisionen (4760) oder Nebenkosten des Geldverkehr (4970) gebucht.

Vielleicht helfen die Ausführungen schon etwas. Wenn nicht, dann bitte mehr Angaben zu Anbieter.

MfG
Hallo ArnoGe,

vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!

So ähnlich hatte ich mir das auch gedacht – wobei ich nicht wußte, daß bereits der Zahlungseingang beim Anbieter der Plattform bereits als zugeflossen für die Ist-Versteuerung gilt.

Wir nutzen für die Buchhaltung Wiso Eür&Kasse, wo man scheinbar nicht mit Debitorenkonten arbeiten kann.
Könnte man auch ein Intermiskonto für die Kundenrechnungen nutzen, wo man sie einbucht und dann die Auszahlung der Plattform ausbucht?

Viele Grüße!
Hallo Buchhalter 247,

das mit dem Interimskonto sollte auch funktionieren. Es wird aber die Ist-Versteuerung dabei nicht berücksichtigt. Was aus meiner Sicht aber vernachlässigbar ist, da die Zahlung vor der Rechnungslegung/Lieferung erfolgt.
Problem wird sein, das man das Konto nur schwer abstimmen kann je größer die Anzahl der Rechnungen ist.

MfG
Hallo ArnoGe,

ich muß nun zur Sicherheit doch noch einmal nachfragen:
ich verkaufe beispielsweise im Januar über die Plattform eine Sache und schreibe dem Kunden eine Rechnung dazu (wohlgemerkt NACHDEM der Kunde die Sache bereits über die Plattform bezahlt hat). Im Februar geht dann die Auszahlung meines Anteils von der Plattform (abzüglich Provisionen etc.) auf meinem Konto ein.

Für welchen Monat gilt der Betrag dann gemäß EÜR als zugeflossen?
Und wann darf ich die Vorsteuer geltend machen bzw. muß Ust auf die Einnahme zahlen?

Bin inzwischen leider total verwirrt, weil ich in anderen Quellen (im Bezug auf Amazon) gelesen habe, daß Beträge als zugeflossen gelten, wenn man tatsächlich darüber verfügen kann – also erst in dem Moment, wo das Geld tatsächlich auf das eigene Konto ausgezahlt wurde.

Viele Grüße!
Hallo Buchhalter247,

bitte mal im Forum etwas rumstöbern. Zum Thema Zufluss / Abfluss wurden in den letzten Tagen einige Artikel geschrieben.

Zufluss gilt bei den Plattformen in der Regel dann, wenn der Kunde bezahlt hat, da Sie dann über das Geld verfügen können. Sie könnten das Guthaben z.Bsp. benutzen um eigene Rechnungen zu bezahlen. Wann die Plattform das Geld an Sie weiterleitet spielt keine Rolle.
Nur wenn ausgeschlossen ist, das Sie über die Mittel verfügen können, gilt als Zufluss der Zeitpunkt der Auszahlung auf Ihr Konto.

Für die Umsatzsteuer muss weiterhin die Lieferung erfolgt sein. Wenn also ein Kunde im Januar bestellt und bezahlt, Sie aber erst im Februar liefern können, dann ist die USt erst im Februar abzuführen. Der Tag der Rechnungslegung ist wieder ohne Bedeutung für die USt.

Für die Umsatzsteuer gilt also (bei ISt-Versteuerung): die Leistung/Lieferung muss erbracht sein und die Gegenleistung (Zahlung) muss zugeflossen sein.

Für die Vorsteuer gilt: die Leistung muss erbracht sein und die Rechnung muss gestellt sein. In Ihrem Beispiel also der Februar.

Das Umsatzsteuergesetz hat leider noch einige feine Nuancen auf die ich hier nicht eingegangen bin. Das oben gesagte deckt so, aus meiner Erfahrung, die Standardfälle ab.

Im Zweifel gilt wie immer: fragen Sie Ihren Steuerberater.

MfG
Seiten: 1
Antworten

News


Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht von Steuerberatern und anderen rechtsberatenden Berufen Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht von Steuerberatern und anderen rechtsberatenden Berufen Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium......

BFH-Beschluss: Alle E-Mails mit steuerrelevanten Inhalten dürfen verlangt werden, aber kein Gesamtjournal der E-Mails BFH-Beschluss: Alle E-Mails mit steuerrelevanten Inhalten dürfen verlangt werden, aber kein Gesamtjournal der E-Mails Bei einer Außenprüfung darf das Finanzamt die Herausgabe einer Vielzahl von E-Mails verlangen, die im Zusammenhang mit steuerrelevanten Vorgängen stehen. Eine Gesamtjournal, das auch die E-Mails mit nicht......

BFH-Urteil zu Gebühren für verbindliche Auskunft bei mehreren Beteiligten BFH-Urteil zu Gebühren für verbindliche Auskunft bei mehreren Beteiligten Wenn mehrere Steuerpflichtige eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen und ihnen gegenüber diese Auskunft einheitlich erteilt worden ist, dann darf das Finanzamt nur einmal die fällige Gebühr......


Aktuelle Stellenangebote


Payroll Manager (m/w/d) Als einer der bedeutendsten Messeveranstalter der Welt steht die Messe München für faszinierende Erlebnisse und inspirierende Begegnungen. Auf unseren rund 90 Fachmessen im In- und Ausland bieten wir ......

Sachbearbeitung Unternehmensplanung & Fachadministration im Fach- und Unternehmenscontrolling (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden d......

Referentin / Referent im Bereich Digitalisierung des Rechnungswesen (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden d......

Business Controller Sales International (m/w/d) Safety-Sneakers, peppige Pants, coole Caps – unsere Produkte kommen in der Arbeitswelt bestens an – national und international. Das erfordert personelle Verstärkung im Team. Denn auch in unserer wicht......

Senior Accountant (m/f/d) Wir suchen jemanden, der nicht nur bucht, sondern mitdenkt. Als Senior Accountant bist du der Dreh- und Angelpunkt für die Buchhaltung von Wellster Deutschland – vom Tagesgeschäft über Prozessoptimierung......

Buchhalter (m/w/d) Immobilienbranche Visionär denken, innovativ bauen: Seit 2002 planen, entwickeln und vermarkten wir außergewöhnliche Konzept­immobilien in München, Frankfurt und Berlin. Geschaffen für das Wohnen, Leben und Arbeiten im......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Business Partner (w/m/d) Controlling mit unternehmerischem Gestaltungswillen
Wir sind MAINGAU – ein ambitioniertes Energie- und Techunternehmen mit klarem Fokus auf technologiegetriebene Lösungen für die Energiewelt von morgen. Mehr als 1.000.000 Kundenbeziehungen europaweit und ein Umsatz von 1,3 Milliarden Euro in 2024 machen uns zu einem der am schnellsten wachsenden E... Mehr Infos >>

Controller:in (w/m/d)
Raab Entertainment ist ein Medienunternehmen mit Sitz in Hürth bei Köln. Wir produzieren unter Anderem die Formate mit Stefan Raab, und auch Vieles mehr. Wir produzieren Audio und Podcast. Wir vermarkten intelligente Lösungen für Werbung. Wir erfinden Ideen und Erlebnisse für alle Plattformen und... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Unternehmensplanung & Fachadministration im Fach- und Unternehmenscontrolling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter als Referent Konzernrechnungslegung (m/w/d)
Wir gestalten die Photonik-Revolution des 21. Jahr­hunderts aktiv mit. Mit der steigenden Komplexität von Anwen­dungen in der Energie­technik, industriellen Kommuni­kation, Mess­technik sowie Medizin und Diagnostik steigen auch die Anfor­derungen und Heraus­forderungen an photonische Lösungen sta... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (Teil (50%) - oder Vollzeit)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Finance Advice Expert – Cost Management Advisor (w/m/d)
Du denkst strategisch, hinterfragst kritisch und bringst komplexe Sachverhalte auf den Punkt? Perfekt! In unserem Team bist Du nicht nur Zahlenversteher, sondern auch Challenger – mit direkter Sichtbarkeit bis ins Board und (Senior) Management. Wir leben eine Kultur auf Augenhöhe, in der ... Mehr Infos >>

Referentin / Referent im Bereich Digitalisierung des Rechnungswesen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>