Bahncard

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[ geschlossen ] Bahncard
Hallo,

kann ich meine Bahncard als Betriebsausgabe absetzten und wenn ja unter welchem Schlüssel?

Bestes Dank!
Hallo emmbe476 und Herzlich Willkommen ,:D

wenn die Anschaffung betriebl. veranlasst ist, kannst du sie auch absetzen.

Für Tickets und Bahnkarten gilt, solange kein anderer Steuersatz angegeben ist 7% Ust.

siehe auch 186 (3) USTR

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Morgen,

inwieweit die Bahncard als Betriebsausgabe angesetzt werden kann - ohne lohnsteuerliche Konsequenzen - hängt von der Nutzung ab. Der betriebliche Nutzen (Einsparungen bei Fahrten) durch den Kauf der Bahncard sollte nachgewiesen werden können. Ich habe dafür eine kleine Excel-Tabelle.

http://www.betriebsausgabe.de/bahncard-178.html

Vorsteuer ist in der Bahncard nicht enthalten. Diese kann erst mit dem endgültigen Ticket gezogen werden.

Gruß
Tina
Hallo Tina,

woher weist du, das in der Bahncard keine Vst. enthalten ist?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Da muss ich Anderas recht geben. Es ist UST in der Bahncard enthalten und kann somit als Vorteuer geltend gemacht werden.

hier der Beweis  :roll:
http://www.my-two-cents.de/images/bc100a-gr.jpg

Problem könnte nur sein, wenn der AN sich diese besorgt, da sie ja auf seinen Namen ausgestellt sein muss und somit die Rechnung auf den AN ausgestellt ist,  aber der AG die Kosten erstattet.
Da soll es aber möglich sein, bei der Bahn anzurufen und eine Rechnung auf den AG ausgestellt anzufordern, damit dieser die Vorsteuer ziehen kann, zumindest hab ich das mal gelesen.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Da ich als Einzelunternehmer meine EÜR selbst fertige, spielt die Sache mit dem AG/AN bei mir keine Rolle.
Auf meiner Rechnung für die Bahncard ist Ust. ausgewiesen.

Michael
@ Andreas:
Ich bin davon ausgegangen, da auf den Anträgen nichts davon steht und die Abbuchung auch keine Steuer ausweist.
ABER ... es ist nicht so. Sroko hat Recht - insofern man bestimmte Belegwidrigkeiten berücksichtigt. Weitere Recherche hat ergeben: kauft man die Bahncard direkt und erhält eine vorläufige Karte wird die Steuer ausgewiesen, möglicherweise vorsteuerabzugsuntauglich, da der Karteninhaber und nicht die Firma auf dem Beleg angegeben sind. Eine ordentliche Rechnung kann aber der Karteninhaber bei der Bahn anfordern, diese sollte auf Firma XYZ ausgestellt sein.

Durch die Beantragung der Bahncard und Regulierung durch Abbuchung hatte ich noch nie einen Beleg mit Vorsteuer in der Hand und kam so zu der Aussage. Bestärkt durch meinen Kollegen, der nun bei der Bahn anrufen durfte um Einzelheiten zu erfragen. Die neuen Karten kommen ja immer automatisch, was wir oft nur durch die Abbuchung wissen. Nun kann er ja immer schön Rechnungen bei der Bahn anfordern (mit verstellter Stimme). Denn eine Sammelliste zur Rechnungerstellung ist lt. Bahn nicht möglich, da der Karteninhaber selbst anrufen muss  :roll:

@sroko: eine Bahncard für 3000 € ?? machst du dann noch was anderes als bahnfahren?

@Michael: würde aber trotzdem den Nutzen nachhalten

Schönes WE
Hallo Tina,

schön das du dich nochmal meldest, es hätte ja durchaus sein können das du recht hast, somit war ich natürlich daran interessiert eine Quelle zu haben um es entsprechend in Zukunft zu berücksichtigen.

Diese dusseligen Ausnahmeregelungen :twisted:

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ne TinaK, dass ist nicht meine  :shock:

Ich geb einfach immer, wenn ich ein Beispielbild brauche unter Google Bilder einfach z.B. Bahncard ein.
Da findet man immer was, da die Leute heutzutage alles Veröffentlichen  :shock:

Zu deiner Aussage, ich habe auch gelesen, da viele/alle keine Rechnung bekommen (die sich das Abo abbuchen lassen), einfach die Einzugsermächtigung kündigen. Dann kriegen sie eine Rechnung  :roll:  

Naja die Bahn....


PS: Ich bin leidenschaftlicher Autofahrer  8)


Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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