Betriebsfahrzeug nach Unfall Totalschaden. Wie verbuchen

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Hallo zusammen,

ich wurde letzte Woche in einen Unfall verwickelt und mein Auto, dass noch als Anlagevermögen abgeschrieben wird hat nen Totalschaden.

Restbuchwert sind noch 9660 Euro, der Autoverwerter nimmt mir das Auto für 1100 Euro brutto ab.
Zum Ausbuchen aus dem Anlagevermögen muss ich dann folgendes tun (SKR 03):

Angaben zum Anlagenabgang:
Abgangskonto 2310 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust) 9660 Euro
Anlagenkonto 320 Pkw 9660 Euro

Angaben zum Verkauf des Anlagengutes:
Erlös 1110 brutto
Geldkonto 1800 Privatentnahmen (ich bekomm das Geld bar und führe kein Kassenbuch) 1100 Euro
Sachkonto 8801 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagenvermögen (bei Buchverlust) 924,37 Euro
Umsatsteuer 175,63 Euro

Ist das soweit richtig?

So, jetzt bekomm ich für das Auto von der gegnerischen Versicherung noch 12000 Euro netto.
10000 davon direkt an die Bank zur Ablöse des Kredites und 2000 gehen auf mein Konto

Wie muss ich diese Zahlungen verbuchen? Theoretisch muss ich ja die kompletten 12000 Euro als Einnahme verbuchen, oder?

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte!

Viele Grüße,
Stefan
Hallo Stefan,

warst du an dem Unfall Schuld oder Teilschuld?

Beabsichtigst Du ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Andreas,

die Schuld liegt zu 100 Prozent beim "Gegner", habe also auch keine Teilschuld.

Ein neues Auto wird angeschafft, ja.

Viele Grüße,
Stefan
Hallo Stefan,

frohe Botsschaft :D

nun hast Du die Möglichkeit, nach R 6.6,  die aufgedeckten stillen Reserven auf das neue Fahrzeug zu übertragen und eine Besteuerung der Vorfälle entfällt.

Eine Hürde gibt es noch, wird das neue Fahrzeug teuerer oder billiger sein wie 13.000 Euro?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Es wird teurer als 13000 Euro...

R 6.6 und aufgedeckten stillen Reservern... das klingt kompliziert für mich... Da komm ich wohl um den Steuerberater nicht rum, oder?
Hallo Stefan,

nein keine Sorge das kriegen wir hier auch hin :wink:

stell dir die Buchungen bei Gelegenheit hier ein oder jemand anderes der gerade den Beitrag ließt,
muss noch ein wenig erledigen und bin heute Nachmittag unterwegs.

Wenn bis Morgen keiner geantwortet hat, erledige ich das dann.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Na dann schon mal im Voraus vielen Dank  :D
Wenn ich es nachher noch schaffe schaue ich mal rein. Vielleicht kann ich dann schon die ersten Ansätz für die Buchungen schreiben und Andreas korrigiert dann nur noch bzw. ich führe seine Ansätze dann zu Ende.

Gruß Bookman
Hallo Schwaiger,

Puh, Aussentermin ging schneller als erwartet :D

der erste Teil deiner Buchungen kann so bleiben.

Die Zahlungen der Versicherung buchst du gegen das Kto Versicherungsentschädigung.
Gegenkto. einmal der Kredit (10.0000) Euro und Bank (2.000).

Verkauf an Autoverwerter ....924,37 Euro
Versicherungsentsch. ....12.000,00 Euro
------------------------------------------------------------
Erlöse gesamt ...............12.924,37 Euro
Buchwert bei Abgang .......9.660,00 Euro
-----------------------------------------------------------
aufgedeckte stille Reserve 3264,37 Euro
==============================

Somit buchst du: Einstellung Sonderposten RL (Kto. GUV) an Sonderposten mit Rücklageanteil 3264,37 Euro (Passivkto.)

So jetzt hast du den Gewinn eleminiert.

Erlös Verkauf ...........12.924,37
Abgang zu Buchw. ....-9.660,00
Einst. Sopo ..............-3.264,37
-------------------------------------------------
Auswirkung GUV ...........0,00 Euro
==========================

Wenn du jetzt das neue Fahrzeug anschaffst z.b. für 17.850 Euro buchst du:

15.000 Euro Kto AV PKW
.2.850 Euro Vst.
............................................an z.b. Bank

danach

Sonderposten mit Rücklageanteil 3264,37 Euro an Kto AV PKW

Dann steht der Sonderposten der Passivseite wieder auf 0,00 und der AK des PKW´s haben sich um 3264,37 Euro verringert. Mit diesem neuen Wert führst Du dann die Afa durch bis der PKW abgeschrieben ist.

Das ganze muss aber dieses Jahr passieren , da der Sonderposten durch den Bilmog ab nächstes Jahr nicht mehr möglich ist, dann müsste man die Prozedur , so vermute ich, wohl ausserhalb der Bilanz durchführen.


Denk daran das erst die Afa bis zum ausscheiden des PKW´s durchgeführt werden muss, wenn bisher nicht geschehen, musst du anstatt der 9.660 Euro den neuen Wert oben einsetzen und das ganze dann anpassen.

Hoffe habe nichts vergessen, wenn du die entsprechenden Kto.-Nummern nicht findest, musst du dich nochmal melden.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

meines Wissens gilt das aber nur für die Handelsbilanz. In der Steuerbilanz
gilt weiterhin die freiwillige Passivierung der steuerfreien Rücklage.

Gruß BiBu
Beste Grüße BiBu
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