Buchen der Übernahmeposten von einem Kaufvertrag über eine Gaststätte

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Buchen der Übernahmeposten von einem Kaufvertrag über eine Gaststätte
Hallo  :wink1:

Also hier der Sachverhalt:

Mandantin (wir nennen Sie mal A) übernimmt von der Vorbesitzerin (nenn wir mal B) die Gaststätte. (4/3 Rechner, Kein Opos)

Im Kaufvertrag steht folgendes:
_________________________________________________________
§1 Kaufvertrag umfasst aufgeführte Gegenstände:
 
*Bestuhlung 1.500€
*Getränkekühler 300€
*Biervorkühler 1.400€
*div. offenen Getränke  250€

(Insgesamt 3.450€)

§2
(1)Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 3.450€

(2) Übernahme Verbindlichkeiten:

* Ausstehende USt VZ 01-03 2.000€
* Verb. beim Steuerberater für Buchhaltung  350€
* Mietrückstände 900€
(Insgesamt 3.250€)

Verkaufspreis             3.450€
abzüglich Verb.           3.250€

Der offene Betrag beträgt 200€ und ist an B zu überweisen.

____________________________________________________

So die relevante Fassung, Über Firmenwerte etc. steht hier nichts.

Dann gibt es noch ein Darlehn das durch einen neuen Vertrag auf A überschrieben wurde. Offener Stand 5.000€ . Unter den Unterschriften steht Handschriftlich;: Das Darlehn wird nicht ausgezahlt. Die Darlehnsnehmerin (A) übernimmt den noch offnen Saldo von der Vorbesitzerin


Nun meine Probleme:

1. Das Darlehn müsste mit bei den Verbindlichkeiten des Kaufvertrags aufgeführt werden, da A ja keine Gegenleistung für das Darlehn bekommt.

2. Wie Buche ich die Verb, und die Wirtschaftsgüter ein?

Laut meinem Chef (aber der war sich nach dem ganzen Hin und Her heute auch nicht mehr sicher) sollte ich so buchen:

(zusammengefasst, in Wahrheit alles einzeln gebucht)

35 Firmenwert    3.250€
an 640 Darlehn 1             3.250€

35 Firmenwert    5.000€
an 641 Darlehn 2          5.000€

und die WG´s

410 Geschäftsausstattung 1.400€
480 GWG                                1.800€
3200 Waren (ohne Steuer)   250€
an 640 Darlehn 1                                3.450€

Für mich ergibt dies aber keinen Sinn.... 640 Darlehn 1 wird niemals auf 0 kommt. Die Verb. werden zwar abbezahlt aber die WG´s bleiben auf 640 und haben keine Ausgleichsmöglichkeit.

3. Weil ich langsam vor lauter Zahlen die Buchhaltung nicht mehr sehe........ Es ist richtig das ich für die Buchhaltungskosten die als Verb. übernommen und entstanden sind als B noch das Geschäft geführt hat, keine VoSt abziehen kann, auch wenn A diese begleicht nachdem sie bereits Ihr Gewerbe führt..... Oder?

Zur Info.... Wir haben die Buchhaltung erst vor kurzem übernommen... Die ersten Monate war A beim Buchhaltungsbüro von B und ist dann zu uns gekommen, da dort untranderem aussagen gemacht wurden wie "Ihre Bank (von der einiges fürs Geschäft bezahlt wird) kann buchhalterisch nicht berücksichtigt werden" oder "Die Anschaffungen die Sie vor der Gewerbeanmeldung gemacht haben sind alle Privat auch wenn Sie dies fürs Geschäft geholt haben" (unteranderem der Kaufvertrag der am 30.04.2017 ausgestellt wurde, das Gewerbe aber erst zum 01.05.2017 angemeldet wurde.


Ich hoffe nach all dem Geschreibsel hier..... ^^; ..... steigt noch jemand durch und kann mir Feedback geben. Werd mir den Sachverhalt auch noch mal angestrengt durch den Kopf gehen lassen.  :o

LG
Maslo
Abagesehen davon, dass der Kaufpreis m. E. nach um die Darlehensvaluta hätte gekürzt werden müssen (also bei einer Valuta zum Übernahmezeitpunkt von mehr als 200 € hätte eigentlich B an A etwas zu zahlen! Aber das müssen A und B untereinander ausmachen.

Buchen musst du doch die übernommenen Anlagegegenstände und Schulden! Einen wie auch immer gearteten Firmenwert gibt es hier nicht!
Du buchst also:
410 Geschäftsausstattung 1.400 €
480 GWG                                   300 €
420 Bestuhlung                     1.500 €
3200 Waren                                250 €

     an 1890 Privateinlage                     3.450 €.

1890 Privateinlage (hier sollte saldiert werden, da nur der Kaufpreis eine "echte" Einlage ist) 3.250 €
     an  1780 UStVA                                2.000 €
     an  1600 Verb. LuL (StB)                   350 €
     an  1700 sonst. Verb. (Mieten)         900 €.

Die Barzahlung ist ausserhalb der Buchhaltung, quasi privat von A nach B.

Nun noch das Darlehen (das tut weh, da nun Privatentnahme)
1800 Privatentnahmen   an 640   5.000 € (Firmenwert ist hier nicht, es wurde eine betriebliche Verbindlichkeit übernommen, führt nicht zu einem Firmenwert).

Insgesamt ein schlechtes Geschäft für A - sie sollte versuchen, die Darlehensvaluta von B erstattet zu bekommen.

Vielleicht hilft es dir weiter.
@sogehts

Ich möchte einmal einen anderen Vorschlag zur Diskussion einwerfen, das betrieblich Darlehen, gehört mit in die "Bilanz" ich verstehe nicht warum das extra ist.
Weiterhin sehe ich hier schon einen Firmenwert.

Aktiva 3.450 und Passiva (3.250+5000Darlehen) =  8.250€
Eigenkapital = -4.800€

Kaufpreis = 5.200 abzgl Eigenkapital =-4.800 = Firmenwert 10.000€

Aktiva
Goodwill 10.000€
410 Geschäftsausstattung 1.400 €
480 GWG                                   300 €
420 Bestuhlung                     1.500 €
3200 Waren                                250 €
GESAMT 13.450

PASSIVA
an  1780 UStVA                                2.000 €
    an  1600 Verb. LuL (StB)                   350 €
    an  1700 sonst. Verb. (Mieten)         900 €.
   an Darlehen                                   5.000
GESAMT 8.250

Eigenkapital 5.200€


Meinungen ? :-)
Bearbeitet: sroko - 20.11.2017 22:56:53
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
[CODE]Kaufpreis = 5.200 abzgl Eigenkapital =-4.800 = Firmenwert 10.000€[/CODE]
Warum ist der Kaufpreis plötzlich 5.200 Euro? Der beträgt nach wie vor 200 Euro-das was tatsächlich überwiesen wird. Dementsprechend ist der FW-5.000 Euro.Da man davon ausgeht, dass die Bilanz aufgestellt wird und nicht  EÜR, dann würde ich persöhnlich bei A folgende Buchungen vornehmen:

410 Geschäftsausstattung 1.400 €
480 GWG                                   300 €
420 Bestuhlung                     1.500 €
3200 Waren                                250 €
FW                                            5.000
                                                                 an Kreditor A  8.450

2 Buchung
Kreditor A 8.250

                                       an    1780 UStVA                                2.000 €
                                       an 1600 Verb. LuL (StB)                   350 €
                                        an  1700 sonst. Verb. (Mieten)         900 €.
                                    an Darlehen                                   5.000
GESAMT 8.250

Zahlung Buchung: Kreditor  A an Bank/ Kasse 200 oder Privateinlage
Bearbeitet: Macaslaut - 21.11.2017 12:06:14
Hallo Macaslaut,

Der Kaufpreis setzt sich halt auch zusammen aus den 200€ und dem Darlehen/Übernahme der Verbindlichkeit.
Nur weil die Verbindlichkeit erst in z.B. 6 Monaten fällig wird, hat er sich doch im Kaufvertrag verpflichtet 5.200€ zu zählen im Tausch gegen die Firma.

Aber du hast Recht es kommt darauf an, wir haben 2 mögliche Szenarien.

Ich muss aber insoweit meine Aufstellung auch korrigieren in Version A und B:

A: Das 5k Darlehen ist in der Firma und erzahlt nur "200" Euro aber übernimmt alle Verbindlichkeiten
EK Firma -4.800 Zahlung 200€ = Goodwill 5.000

Oder

B: Das Darlehen hat wirklich nix mit der Firma zu tun, dann

EK Firma = 200€ und Kaufpreis 5.200 = Goodwill 5.000

Wir haben in beiden Versionen eine Goodwill von 5k.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Warum geht ihr eigentlich bei einem so kleinem Unternehmen von Bilanzierung aus? Es besteht absolut keine Notwendigkeit dazu und die Frage deutet auch nicht auf ein bilanzierendes Unternehmen hin.

Und worin soll der Firmenwert begründet sein? Den müsstest ihr wegen Wertlosigkeit nämlich sofort abschreiben!

Aber wenn ihr meint .... m.M.n. führt ein "Fehlkauf" nie zu einem Firmenwert. Das Darlehen ist nicht im Kaufvertrag aufgeführt, also wenn das Finanzamt hier ganz stur ist, wird  nicht einmal das Darlehen anerkannt als betrieblich veranlasst (kann ja auch ein Freundschaftsdienst gewesen sein, da mir die Verkäuferin B als heillos überschuldet aussieht).
Hallo Sogehts,

im HGB ist ja der 246er

Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand.

im HGB über 10 Jahre abzuschreiben und

im EStG §7 über

Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gilt ein Zeitraum von 15 Jahren.

abzuschreiben.

Ich denke der Firmenwert gilt auch bei EÜR, weil ja auch die Regelungen für Anlagevermögen und AFA gelten. Der Firmenwert gil als immaterieller VG §5(2).

Außerdem ist der Firmenwert sogar in der Anlage EÜR erwähnt in Zeile 33:

33 Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Firmenwert) 131

VG
Sroko
Bearbeitet: sroko - 21.11.2017 22:07:08
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Robert-Half-Studie: 43 % der Arbeitgeber planen, ihre Festanstellungen bis Ende 2026 auszubauen Robert-Half-Studie: 43 % der Arbeitgeber planen, ihre Festanstellungen bis Ende 2026 auszubauen Deutsche Unternehmen investieren trotz anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheit weiterhin in Fachkräfte. Das zeigt eine aktuelle Studie von Robert Half, einem spezialisierten, globalen Anbieter von Personallösungen.......

BFH-Urteil: Steuerbefreiung bei Selbstnutzung eines geerbten Familienheims gilt unter Umständen auch beim Einzug nach zwei Jahren BFH-Urteil: Steuerbefreiung bei Selbstnutzung eines geerbten Familienheims gilt unter Umständen auch beim Einzug nach zwei Jahren Ob das Erben eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) steuerfrei bleibt, hängt davon ab, ob der Erbe das Haus "unverzüglich" zur Selbstnutzung für......

FG Baden-Württemberg: Keine Mehrwertsteuer bei Gästekarten, die einem Mehrzweck-Gutschein entsprechen FG Baden-Württemberg: Keine Mehrwertsteuer bei Gästekarten, die einem Mehrzweck-Gutschein entsprechen Eine GmbH, die durch eine Gästekarte den Tourismus in einer Region fördern will und deshalb Verträge mit Übernachtungsbetrieben und mit Anbietern von Freizeiteinrichtungen (Leistungserbringern) schließt,......


Aktuelle Stellenangebote


Bilanzbuchhalter (m/w/d) PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir di......

Buchhalter (m/w/d) Wir sind Teil der finanzstarken und erfolgreichen Close Brothers Gruppe und bieten Factoring für den deutschen Mittelstand. Mit unseren Fachleuten sind wir in der Lage, Unternehmen eine Umsatzfinanzie......

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %) Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig......

Sachbearbeiter (m/w/d) Buchhaltung Das Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der bio......

Prüfungsleiter in der Wirtschaftsprüfung (m/w/d) Alpers Maack & Wessel ist eine stark wachsende interdisziplinäre Kanzlei mit Sitz im Herzen von Hamburg. Als partnerschaftliche Experten für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Nachhaltigkeit & kreative......

Bilanzbuchhalterin (m/w/d) Wir sind der IT‑Dienstleister der Versicherungsbranche und stehen für hochstabile Prozesse, moderne Technologien und eine klare, verlässliche Zusammenarbeit. Unsere Finanzabteilung bildet das Rückgrat......

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, druckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Buchhaltung
Das Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 25 wissenschaftlichen Abteilungen und Forschungsgruppen ... Mehr Infos >>

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistik­dienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familien­unternehmen mit über hundert­jähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erf... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration
Die Abteilung für Interne Angelegenheiten der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 38,25 Wochenstunden. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 500 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.