ich bin gerade dabei eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen und bin auf folgendes buchhalterisches Problem gestoßen:
Vom Amtsgericht erhielt ich heute eine Rechnung bzgl. der Eintragung in's Handelsregister über 150 Euro. Das Geschäftskonto ist zwar bereits angelegt, jedoch für Zahlungsausgänge gesperrt bis ich den Handelsregisterausdruck bei der Bank hinterlege. Folglich musste ich die Rechnungssumme mit meiner privaten Kreditkarte bezahlen. Sobald das Konto komplett freigeschaltet ist, werde ich die 150 Euro wieder auf mein Konto überweisen.
So weit so gut, doch wie buche ich das ganze nun korrekt, so dass die Zahlung korrekt auf den SKR03-Konten Rechts- und Beratungskosten (4950), Bank (1200), Verbindlichkeiten geg. Gesellschafter (730), sowie den angelegten Kreditorkonten des Amtsgerichts (70001) sowie dem von mir (70002) verbucht wird?
Oder ist es hier ratsam keine Kreditorenkonten zu nutzen? Dann wäre Folgendes mein Verständnis:

- 150 € Rechts- und Beratungskosten (4950) an Verbindlichkeiten geg. Gesellschafter (730)
- 150 € Verbindlichkeiten geg. Gesellschafter (730) an Bank (1200)
Herzlichen Dank für jegliche Hinweise!