Buchung einer privat bezahlten Rechnung

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Buchung einer privat bezahlten Rechnung
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen und bin auf folgendes buchhalterisches Problem gestoßen:

Vom Amtsgericht erhielt ich heute eine Rechnung bzgl. der Eintragung in's Handelsregister über 150 Euro. Das Geschäftskonto ist zwar bereits angelegt, jedoch für Zahlungsausgänge gesperrt bis ich den Handelsregisterausdruck bei der Bank hinterlege. Folglich musste ich die Rechnungssumme mit meiner privaten Kreditkarte bezahlen. Sobald das Konto komplett freigeschaltet ist, werde ich die 150 Euro wieder auf mein Konto überweisen.

So weit so gut, doch wie buche ich das ganze nun korrekt, so dass die Zahlung korrekt auf den SKR03-Konten Rechts- und Beratungskosten (4950), Bank (1200), Verbindlichkeiten geg. Gesellschafter (730), sowie den angelegten Kreditorkonten des Amtsgerichts (70001) sowie dem von mir (70002) verbucht wird?

Oder ist es hier ratsam keine Kreditorenkonten zu nutzen? Dann wäre Folgendes mein Verständnis:


  • 150 € Rechts- und Beratungskosten (4950) an Verbindlichkeiten geg. Gesellschafter (730)
  • 150 € Verbindlichkeiten geg. Gesellschafter (730) an Bank (1200)

Herzlichen Dank für jegliche Hinweise!
Bearbeitet: TomTom - 29.06.2018 17:02:32
Kurzer Nachtrag – nach vielem weiteren Lesen bin ich nun bei folgenden Buchungssätzen gelandet und würde mich über Meinungen freuen.



  • 150€ Rechts- und Beratungskosten (4950) an Kreditor Amtsgericht (70002) Rechnung des Amtsgerichts
  • 150€ Kreditor Amtsgericht (70002) an Verbindlichkeiten geg. Gesellschafter (730) Zahlung per privater Kreditkarte
  • 150€ Verbindlichkeiten geg. Gesellschafter (730) an Bank (1200) Erstattung der privaten Kreditkartenzahlung per Überweisung vom Geschäfts- auf das Privatkonto
Bearbeitet: TomTom - 30.06.2018 18:19:07
Bevor du anfängst zu buchen - steht denn im Gesellschaftsvertrag etwas über die Übernahme der Gründungskosten? Wenn nicht, kannst du die Erstattung durch die Gesellschaft und damit die Bucherei vergessen!

Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn alles klar ist, kannst du buchen, wobei beide Möglichkeiten machbar sind - die zweite ist die "Klarere", die erste entspricht den Gegebenheiten.
Vielen Dank für die Antwort und den guten Hinweis.

Im Gesellschaftsvertrag steht
Zitat
Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von € 300,00. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.

Zusammen mit den Notarkosten bin ich bei etwas über den 300€. Wäre es korrekt die Buchung dann mit der anteiligen Summe vorzunehmen und das im Buchungstext durch etwas in der Art “Anteilig bis Limit Gründungskostenübernahme” o.Ä. zu verdeutlichen?
Ich würde vom Geschäftskonto dann natürlich auch nur diese Summe an mein Privatkonto anweisen.
Korrekt - da eindeutig auf 300 Euro begrenzt.
Vielen Dank für die tolle Hilfe!
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