Buchung von Internet-Startguthaben

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Buchung von Internet-Startguthaben
Hallo liebes Forum,

ich bin ein Neuling in der Buchhaltung und bin in einem Start Up für diese Verantwortlich :)

Daher muss ich mir das meiste selber beibringen. Ich arbeite mit Lexoffice und komme damit auch gut zurecht.

Ich bräuchte allerdings Hilfestellung für einen konkreten Fall:

Wir haben nun einen Internetanschluss im Büro. Hierfür haben wir 170€ Startguthaben bekommen, wovon die ersten Rechnungen abgezogen werden. Die erste Rechnung habe ich nun erhalten für den Juni. Jetzt frage ich mich aber, wie ich das ganze buchen kann.

Ich nehme an, die 170€ Startguthaben ist quasi eine Einnahme. Ich hatte mir überlegt, ein Konto für den Internetanbieter zu erstellen, dort 170€ als Einnahme (Gutschrift!?) einzuzahlen und die Rechnungen dagegen zu buchen. Sobald das Guthaben leer ist, kann ich den restlichen Betrag ja gegen unser Bankkonto buchen.

Ist das so korrekt?

Liebe Grüße,
Geronimo234
Hallo Jerome,

ich nehme an, dass ich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung macht und die Istversteuerung gewählt habt.
Da musst du nur den Geldabfluss-und -zufluss buchen, also nur das, was tatsächlich auch bezahlt wurde.

Ich vermute, dass das Startguthaben nicht über die Bank geflossen ist, sondern im Anbietervertrag steht. Daher brauchst du die Rechnungen erst
verbuchen, wenn das Guthaben verbraucht ist. Vorher ist kein Geld über die Bank, das Geschäftskonto geflossen.
Aber bitte die Rechnungen dazulegen und abheften.

Bei der EÜR buchst du nur die Bank (Geschäftskonto) und die Kasse sowie die Kreditkartenabrechnung(nur den den betrieblichen Teil)

Ich rate dir zum Kauf des Buches "Einnahme-Überschuss-Rechnung von Iris Thomsen aus dem Haufe-Verlag (Ohne Vorkenntnisse zur EÜR)

LG
Hi,

vielen lieben Dank für deine Antwort.

Genau, wir haben die Istversteuerung. Wir haben eine GmbH, bin mir ehrlich gesagt nicht sicher ob die Einnahme-Überschuss-Rechnung oder die Gewinn- und Verlustrechnung für uns relevant ist, dachte eigentlich eher zwei teres (wegen der doppelten Buchführung). Ist das vielleicht korrekt?

Auch hier wäre ich dann natürlich über Literaturtipps dankbar :)

Also muss ich mit der Rechnung erst einmal gar nichts tun, also lieber aus der Software rauslassen (nicht buchen) bzw. die Rechnung nur ablegen? Genau, es ist das Startguthaben bei dem Provider laut Vertrag, es wird keinen Geldfluss über unsere Bank geben bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Ich warte also bis alles an Guthaben aufgebucht ist und dann buche ich alle Rechnungen die wir bis zu diesen Zeitpunkt hatten? Auch dann haben wir ja aber nur Geldfluss-Bewegungen über unsere Bank mit dem Betrag, welcher über das Guthaben hinausgeht..

Liebe Grüße,
Gerome
Hallo Jerome,

eine GmbH ist immer bilanzierungspflichtig, d.h. die G + V Rechnung ist für dich/euch relevant. Einnahme-Überschußrechnung geht nicht.
Doppelte Buchführung ist auch angesagt. Da du /ihr Istversteuereung hast, heißt das nur, dass die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Zahlung
verbucht werden muss.

Ich bin etwas altmodisch und kaufe mir lieber Bücher. Aber viele machen das nicht mehr und nutzen nur noch das Internet, da die Bücher
schnell veralten. Also lieber mehrere Newsletter abonnieren. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit einen VHS Kurs zu besuchen, nur eine Möglichkeit von vielen.

Zurück zu den Rechnungen. E-Rechnungen müssen elektronisch archiviert werden. Weiß nicht, ob das Lexoffice kann.

Auf jeden Fall ausdrucken und abheften.
Wenn du zum Beispiel noch 5,00€ Guthaben auf dem Vertrag hättest und die nächste Rechnung 25,00€ ausgestellt ist, buchst
du nur folgendermaßen:

BS (SKR03)
904925 Telefax und Internetkosten an Bank  20,00€

LG




I
Super,

vielen lieben Dank für die Antworten :)
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