Buchung von Inventurdifferenzen bei Waren

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Buchung von Inventurdifferenzen bei Waren, Passendes Buchungskonto für Verluste bei Warenvorräten gesucht
Hallo,
da alle thematisch passenden Diskussionen bereits geschlossen wurden, beginne ich halt eine neue:

Wir stellten bei der Inventur unseres Großhandelslagers negative Differenzen fest, das heißt,  dass unerklärlich Waren fehlen. Auf welches Konto, bspw. des SKR04 bucht man derartige Verluste?

Witzigerweise steht bei allen Konten, die sich aus der Kontenklasse 6900 dafür anböten, stets "...außer Vorräte"
Also bspw. Konto 6905 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens außer Vorräte
oder Konto 6906 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens (außer Vorräte).

Kennt jemand den Hintergrund dieses Zusatzes außer Vorräte?
Und wohin buche ich denn nun die durch Inventur festgestellten Verluste der Vorräte?

Gruß
Benzuar
Kuck Kuck,

außerordentlicher Aufwand  ;)
Danke, das war ein guter Tip. Da hab ich mich im Web gleich nochmal eingelesen. Heraus kam, dass man Inventurdifferenzen wohl dann als außerordentlichen Aufwand bucht, wenn man annehmen kann, dass es ein Einzelfall bleibt, der das gewöhnliche Betriebsergebnis nicht beeinflusst.

Wenn jedoch  - wie bei uns im Großhandel - Inventurdifferenzen praktisch alljährlich festgestellt werden, dann sollten sie sinnvollerweise als sonstige betriebliche Aufwendungen gebucht werden, denn Inventurdifferenzen sind im Handel eben leider nicht außergewöhnlich sondern quasi Bestandteil des normalen Geschäftsbetriebs.
Morgen,

... in dem Fall würde ich aber ein Unterkonto anlegen und es so benennen ( z.B. Schwund aus Inventurdifferenzen), denn das Konto "sonstige betrbl. Aufwendungen" ist ziemlich nichtssagend und zum anderen wenn am Jahresende ein hoher Saldo aufläuft ist es wohl eher verwirrend wenn es als "sonstiges"  verbucht ist.
Zitat
tbrast schreibt:
... in dem Fall würde ich aber ein Unterkonto anlegen und es so benennen...

Yepp, genau so hab ich's auch gemacht. So ein Unterkonto ist auch für den jährlichen statistischen Vergleich einfacher zu handhaben.
Hallo Zusammen,

kurze Anmerkung:
Das HGB hat in seiner Gliederung nur begrenzt Posten. Somit fällt ein riesiger  Anteil in die s.b. Aufw.
In der Praxis finden sich hier allerdings eine Menge Unterkonten um es übersichtlich zu halten.

Wenn man sich aber grunds. über die Behandlung von bestimmten Ausgaben unterhält, wird nur der HGB Gliederungsposten "sonst. betriebl. Aufw." verwendet. ;)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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