wie buche ich den Tankrabatt von 2% bei der Abrechnung der Kreditkarte in der EÜR SKR04?Sind es Erlöse ohne Umsatzsteuer, oder wie behandelt man diese Rabatte?
Vielen Dank und Gruß an alle
30.12.2011 11:06:43
Hallo zusammen,
wie buche ich den Tankrabatt von 2% bei der Abrechnung der Kreditkarte in der EÜR SKR04?Sind es Erlöse ohne Umsatzsteuer, oder wie behandelt man diese Rabatte? Vielen Dank und Gruß an alle |
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30.12.2011 11:21:49
Hallo hermesje,
leider kenn ich den SKR04 nicht so gut, was ich aber schon sagen kann ist das die Ust/Vst auch beim Skonto greift. Du kannst ja eventuell deinen Kontenrahmen mal durchsuchen, dort müsste es ein Konto "erhaltene Skonti 19%" geben bzw. eins das so ähnlich klingt. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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30.12.2011 12:02:36
Hallo Andreas,
vielen Dank für deine Hilfe. Hab im SKR04 das Konto 4736 für Skonto mit 19% MWST gefunden!. Guten Rutsch ins neue Jahr wünsche ich Dir |
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31.12.2011 09:23:35
Oha mache ich da evtl. einen Fehler?
In der EÜR verbuche ich gar keine Rabatte. Es wird der Betrag gebucht, der geflossen ist. Klärt mich mal bitte auf! 1.) Kaufe ich Material bei meinem Händler, bekomme ich 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag. Der Rechnungsbetrag wird abzgl. der 2% an den Händler überwiesen und auch nur dieser Betrag wird in der EÜR unter "Wareneinkauf" verbucht. 2.) Stelle ich Geschäftskunden eine Rechnung, erhalten diese ebenfalls Skonto. Zahlen die Kunden nun den Rechnungsbetrag abzgl. Skonto, wird auch nur dieser Betrag in der EÜR unter "Umsatzerlöse" verbucht. Und da mache ich jetzt was genau falsch? Und dieser womögliche Fehler kann u.U. auch geahndet werden? |
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31.12.2011 12:10:57
Hi Klecksmann,
keine Panik, bei einer EÜR und IST-Versteuerung kannst Du das ohne Probleme so handhaben und führt auch auf einfachstem Wege zum richtigen Ergebnis. Bei einer Bilanz und Soll-Versteuerung allerdings nicht. ![]() Gruß Andreas
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31.12.2011 12:19:52
muss man nicht nach §246 (2) HGB die Skonti und die vollständigen Aufwendungen bzw. Erlöse buchen?
Das ist aber nur reine Theorie. Bei meiner letzten Arbeitsstelle (kein EÜR) hatte ich von den Kollegen, die schon länger da waren die Anweisung bekommen, dass die Eingangsrechnung mit dem Aufwand um den gezogenen Skonto vermindert als Aufwand eingebucht werden soll. Daher habe ich gemacht, was Kollegen und Chef wollten. LG Lara |
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31.12.2011 12:46:33
Hallo Lara67,
die EÜR ist ein reines steuerrechtl. Gebilde, das vom Prinzip her nur Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt und nicht dem HGB unterliegt. Dies soll kleineren Firmen die Buchhaltung erleichtern. Gruß Andreas
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