ich habe eine Frage bezülich der Einzelwertberichtigung:
Unter folgendem Link steht ja eine sehr schöne Beschreibung:
Allderings versteh ich nicht warum eimal
Einst. in EWB
22.500,- €
an
EWB v. Ford.
22.500,- €
und dann beim anderen mal
Bank
6.000,- €
Abschreib. a. Ford. 20.168,07 €
USt. 19 % 3.831,93 €
an
zweifelhafte Ford.
30.000,- €
Ich verbuch hier ja zwei mal einen Aufwand (eimal 22.500 und einmal 20.168???
Oder was verstehe ich da falsch?
Es wird ja doppelt der Aufwand berechnet?
Ich hätte die Buchungssätze so erstellt:
a)
2470 Zweifelhafte FO | 2400 Forderungen
b)
Einstellungen in EWB | 3670 EWB
c) Bei Abschluss des Insolvenzverfahren:
2800 Bank | 2470 ZWFO
3670 EWB |
4800 Ust |
Außerord. Aufwand |
Der Außerord. Aufwand soll allerdings nur die Differenzsumme zwischen 3670 EWB und tatsächlichem Ausfall sein. (Höherer Ausfall als erwartet)
Vielen Dank!
Viele Grüße