finanziertes Smartphone richtig buchen

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[ geschlossen ] finanziertes Smartphone richtig buchen
Guten Tag,

im November wurde ein Smartphone zinslos finanziert für ein Preis von 649 Euro finanziert. 49 Euro sind als erste Rate gleich bezahlt. Danach werden 24 monate lang monatlich 25 Euro bezahlt. Nun weiß ich nicht so recht, wie ich richtig buchen soll. Kann ich jeden monat die tatsächlich angefallene Rate buchen, oder muss ich den Gesamtpreis mit Hilfe von Poolbewertungsverfahren buchen, unabhängig davon, ob das Smartphone in Raten abbezahlt wird? Ich glaube eher, dass er erste Weg richtig ist.

Entschuldigt bitte wenn ich wahrscheinlich eine eher "einfache" Frage stelle. Ich beschäftige mich erst seit kurzem mit dem Thema und muss noch einiges lernen.


Gruß,
Benjamin
Hallo Benjamin,

sei herzlich Willkommen im Forum.

Du musst das Smartphone mit dem gesamten Kaufpreis aktivieren und entweder einzeln oder aus dem Pool heraus abschreiben. Die Art der Finanzierung hat damit überhaupt nichts zu tun. Der Preis wird als Verbindlichkeit eingebucht und bei jeweils bei Fälligkeit der Raten ausgeglichen.

Viele Grüße

Schwarzelf
Vielen Danke für die schnelle Antwort.

Ist das nicht so, dass ich nur tatsächlich bezahlte Posten als Ausgabe buchen darf? Wie verhält sich das mit der USt.? Dann müsste ich ja im November die Vorsteuer von 103,62 in der Voranmeldung gelten machen. Aber ich habe ja keine 103,62 an Ust. für das Smartphone gezahlt, sondern nur 7,82 weil ja nur die Anzahlung von 49 Euro tatsächlich gezahlt sind.

Übrigens, ich bin gar nicht verpflichtet Bücher zu führen. Ich tues nur damit ich eine bessere Übersicht habe. Ich bin Einnahmen-Überschuss-Rechner.

Grüße,
Benjamin
Hallo masterx,

Schwarzelf hat schon recht. Die Ist-Versteuerung im Ust.-Recht bezieht sich nur auf die Einnahmen und nicht auf die Ausgaben, dies wird oft falsch verstanden, somit kannst Du gleich die volle Vst. geltend machen.

Bei der EÜR hast du prinzipiell recht, Einnahmen und Ausgaben werden erst berücksichtigt wenn Geld geflossen ist, dies gilt allerdings nicht bei Anlagevermögen, diese müssen auch in der EÜR abgeschrieben werden. Somit muss dein Smartphon komplett aktiviert werden und dann über die Laufzeit abgeschrieben werden.

Buchung wäre also: AV an Vbk.

Es gibt vom Grundsatz her zwar keine Vbk. in der EÜR aber die meisten Programme lassen zumindest diese Buchung trotzdem zu um bei solchen Vorgängen den Überblick zu behalten. Zum JAB taucht das Kto. für dich aber nichtz auf, da Du nur die EÜR abgiebst.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

vielen Dank für die Erklärung. ich wusste tatsächlich nicht, dass sich die Ist-Versteuerung im UstR nur auf die Einnahmen bezieht.
Was meinst Du mit der Laufzeit? Ist damit die Finanzierung (24 Monate) gemeint? Oder meinst Du eventuell das Abschreiben über 5 Jahre (Pool)?

Gruß,
Benjamin
Wenn Du es in den Pool schmeißt dann 5 Jahre, ansonsten entspr. der amtl. Afa-Tabelle.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

nun ist das alte Thema plötzlich doch interessant weil ich eine neue Software habe. Ich habe mich für TZ-Easy entscheiden. Ich buche in Experten Modus. Ich habe den Mini SKR03 Kontorahmen gewählt, und leider fehlt mir dort die Vbk.
Kann ich statt Vbk Kreditoren nehmen?

Ich würde den o,g, Geschäftvorfall so behandeln:

649 Euro = AV an Verbindlichkeiten
49 Euro Anzahlung = Verbindlichkeiten an Privateinlage ( weil privat bezhalt)
Dann die monatliche Raten in H. v. 25 Euro(abzüglich 19%)= Verbindlichkeiten an Privateinlage (weil die Rate immer von mein Privatkonto gebucht wird)

Das ganze dann über Pool Abschreiben.
Vorsteuer würde ich natürlich am Anfang für den gesamten Betrag buchen.

Ist das ganze richtig?
Kann ich statt "Verbindlichkeiten" ein Kreditor nehmen?


Danke im voraus.
Hallo,

theoretisch schon, dann weist du aber die Verbindlichkeit unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus.

GRuß Reaper
Hi,

sorry, ich verstehe nicht was Du meinst. Kannst Du mir bitte erklären was Du meinst?

Gruß
Ben
Ja klar.

Wenn du einen Kreditor wählst dann erscheint dieser in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Da du aber eine EÜR machst, wird dies ja nicht ausgewiesen und daher ist das möglich.

Gruß Reaper
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