Gewinnauschüttung aus Vorjahren UG

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Gewinnauschüttung aus Vorjahren UG
Guten Tag zusammen,

Ich bin alleiniger GF-Gesellschafter meiner UG. Die letzten Jahre habe ich den Gewinn vorgetragen so dass sich auf dem SKR03 Konto 840 Kapitalrücklage etwas angesammelt hat dass ich mir nun als Dividende auszahlen möchte.

Ich möchte mir das nun sofort auszahlen, natürlich mit protokolliertem Gesellschafterbeschluss. Das Konto 860 ist ja leer, wie kann ich denn hier vorgehen?
Einfach 840 and Bank klingt etwas falsch. Hat hier einer eine Idee?

Beste Grüße
Also nachträglich ist das m.E. nicht möglich, freiwillige Rücklagen auszuzahlen. Man muss sich als Gesellschafter in jedem Jahr entscheiden, ob man den Gewinn abzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage von 25% (0846 SKR03) auszahlen, ins nächste Jahr vortragen (0860 SKR03) oder in die freiwillige Gewinnrücklage (0855 SKR03) einstellen will. Das wird ja durch die Folgebilanz dann auch in Stein gemeisselt und ist nachträglich nicht änderbar.

Die gesetzliche Rücklage ist zwingend, weitere Rücklagen (um z.B. die schnellere Umwandlung in eine GmbH zu ermöglichen) freiwillig. Aber beide Rücklagen können nur in ganz besonderen Fällen aufgelöst werden. Wenn man sich nicht entscheiden will oder die Entwicklung nicht absehen kann oder sich alle Möglichkeiten offen halten will, bleibt m.E. nur die Möglichkeit des Gewinnvortrags.

Zitat
Die Rücklage darf nur für Zwecke der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist, bzw. zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/unternehmergesellschaft-3-besonderheiten-bei-der-gewinnausschuettung-und-erbringung-der-einlagen_idesk_PI20354_HI2055620.html
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